Smalltalk

Die Doppelmoral der Krone-Kommentaroren: Corona-Demo - olé! Demo gegen Abschiebungen - alle an die Wand! Zum Kotzen.

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die kommentare kann man sich ja bei keiner zeitung durchlesen. its das selbe wie auf facebook…

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Standard: Die Versammlung richtete sich laut Exekutive gegen die Abschiebung von 15 erwachsenen Afghanen, von denen zwölf in Österreich rechtskräftig verurteilt worden seien – unter anderem wegen schwerer Körperverletzung, schweren Raubes, sexueller Belästigung, gefährlicher Drohung und Suchtmitteldelikten.

Nur hat die Krone halt den ganz besonderen Abschaum der Menschheit bei ihren Lesern (und dementsprechend den Kommentaren) und das beweisen sie jedesmal wieder.

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Das überhört man halt gerne wenn es nicht in das eigen weltbild passt! Das ist nicht auf dieses forum bezogen sondern an die Demonstranten!

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Überhört man, oder ist einigen der Demonstranten nicht einmal bewusst bzw. gesagt worden, wer unter den Abzuschiebenden sich befindet.
So oder so, eine schlechte PR für Kontra-Abschiebung. Vielleicht auch eine eingefedelte False-Flag Aktion?

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Wo waren diese „Demonstranten“, als Kinder abgeschoben wurden in der Nacht?

D.i. die übliche „Bleiberecht für alle“-Fraktion: https://mosaik-blog.at/flughafen-autobahn-blockade-flucht/

Meinst du die Abschiebung vom Jänner?

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Ja, die meine ich.
Und wie man - eine winzige Minderheit - nicht unterscheiden kann zwischen gut integrierten Menschen (Kindern) und verurteilten Straftätern - na, des packt man nicht.

Ausschluss von Asyl
Bestimmte Personengruppen sind nicht schutzwürdig, da sie entweder den Schutz einer anderen Organisation genießen, oder durch ihr Verhalten eine Gefahr für die Sicherheit Österreichs darstellen, etwa durch die Begehung einer schweren strafbaren Handlung. Personen, die Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschheit oder schwere nichtpolitische Verbrechen begangen haben, erhalten jedenfalls keinen internationalen Schutz.
https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/asyl/Seite.3210001.html

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Und die anderen 38 Personen, die abgeschoben wurden? Wurscht, solange der eigene Kleingeist befriedigt ist?

Von den 38 Personen waren nur 3 weitere aus Österreich. Der Umkehrschluss, das die 35 Personen alle unbescholten sind ist also ohne weiters nicht zulässig.

Allen 50 Personen gemein ist jedenfalls, dass sie im jeweiligen Land weder Asyl, noch einen anderen Aufenthaltstitel bekommen haben und das ist, zumindest im Falle der aus Österreich abgeschobenen Personen auch der Abschiebegrund.
Die Vorstrafen dürften, soweit ich das verstanden habe eher der Grund sein warum sie früher als Andere ein Ticket bekommen haben, weil Afghan:innen mit Ausreisebescheid dürfte es in Österreich dezent mehr als 38 geben.

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Es geht beides nicht - die Welt ist eben nicht schwarz und weiß.

Minderbemittelte rechte Kackpratzen würd ich auch gern nach Neuschwabenland abschieben - solange das nicht passiert, bin ich dagegen, Menschen ins Elend zu schicken. Vor allem, wenn unser Luxus auf deren Armut beruht und man in Österreich eh immer einen Grund zur Kriminalisierung für unerwünschte Personen findet.

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Wenn menschen um asyl ansuchen und gleichzeitig in dem land schwere straftaten begehen hält sich mein mitleid in grenzen.

Selber schuld…

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Davon abgesehen, dass du mit dem falschen Geburtsort in Österreich recht flott ein „Straftäter“ bist - dazu braucht’s oft nur den einen oder anderen frustrierten Kapplständer - sollte jeder Mensch gleich behandelt werden. Ob du aus Afghanistan oder aus Hietzing bist, sollte keine Rolle spielen. Wenn der Hietzinger für seine Straftat nicht ins Krisengebiet muss, sollte es der Afghane auch nicht müssen.

Lool


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Es wurde niemand wegen eine Straftat abgeschoben. Diese Strafe sieht das österreichische Recht nicht vor.

Das wollte ich nur klarstellen, weil hier ein augenscheinlicher Irrglaube vorliegt.

Ansonsten rate ich dir folgendes zu beherzigen:

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Ich beziehe mich ja auf Aussagen wie diese:

Und sehr wohl folgt auf Straffälligkeit die Einschränkung der Rechte von Asylwerbern.

Und das führt zu:

dem widerspreche ich.

die rechte der asylwerber werden nicht pauschal vom gesetzgeber eingeschränkt, sondern kausal durch den straffällig geworbenen asylwerber selbst.

straffällig ist man erst nach dem das urteil rechtskraft hat. solange noch ein rechtsmittelverfahren anhängig ist, ist man nicht straffällig und hat noch keine rechte gem. des asylgesetzes verloren.

des weiteren ist man straffällig iSd dieses gesetzes nur, wenn das strafbare verhalten in erster instanz zu einem verfahren vor dem landesgericht führt (für kleinere vergehen würde man ja nur vor dem bezirksgericht landen) oder man wiederholungstäter ist.

ps: könnten mods diese diskussion bitte aus dem smalltalk verschieben.

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Die Gier nach Geld ist halt immer zu groß. :roll_eyes:

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ich versuche gerade die xbox one (inkl forza 7 und horizon 4) loszuwerden um auf ne series s upzugraden…
das ist schon ein bissi zach auf willhaben (altbekanntes problem) - zunächst hohes interesse und am besten gleich, und dann melden sich die herrschaften nicht mehr… und der lustige händler aus dem 10. dem mans dann auch noch vorbeibringen soll hat natürlich auch ein angebot um 70€ unter dem genannten „fixpreis“ abgegeben… vogel…

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