Nicht ernstgemeint der Post oder? Hast du mitbekommen das erst letztens der Landwirt 40.000€ zahlen durfte (bis zur letzten Instanz) weil eine Deutsche niedergetrammpelt wurde?
Dh da gehen Leute fahrlässig um, wollen Kühe oft mal steicheln, und wenn was passiert haftet der Landwirt. Das kann nicht funktionieren.
Solange die Landwirte da rechtlich nicht abgesichert sind versteh ich solche Manöver.
Edit: imo ist da nicht der Landwirt zu blamen sondern die Idioten die glauben die Alm sei ein Streichelzoo mit Narrenfreiheit. Bei denen dürfen wir uns bedanken, wenn die Landwirte derart reagieren. Das is schlicht Eigenschutz.
Eher € 80.000 - wird allerdings von der Versicherung des Landwirtes übernommen.
Außerdem wurde eine Teilschuld von Landwirt und der Wanderin (Wandererin? was ist die korrekte Bezeichnung für einen weiblichen Wanderer) festgestellt. Einerseits hätte der LW einen Zaun um die Gaststätte errichten können, andererseits hat die W Hinweisschilder betreffend wandern mit Hund ignoriert.
Beide Parteien gingen fahrlässig um. Daher auch die Teilschuld beider Parteien.
Es ist halt nur ein romantischer Gedanke, dass eine Mutterkuh auf der Weide, die eventuell zwecks der Milchproduktion in künstlicher Dauerschwangerschaft (mit all dem Hormonchaos) gehalten wird, ein liebes Viecherl ist.
Der Wanderer verkennt die Gefahr, wenn er frohen Mutes auf das gestresste Tier zustapft und der Landwirt verkennt die Gefahr, wenn er sein gestresstes Zuchttier einfach frei auf einer bewanderten Alm rumlaufen lässt.
Es gibt seit dem Vorfall übrigens eine Gesetzesnovelle die die Tierhaltung auf Almen und das Verhalten von Personen auf derselbigen neu regelt.
Unabhängig davon was man davon hält, das Urteil wurde von den Medien zu etwas gemacht, was es nicht ist. Der Einzelfall eignet sich nicht dazu jetzt so zu tun, als ob alle Kühe eingezäunt werden müssten.
Es ist halt sehr viel zusammengekommen. Laut Gericht wusste der Betreiber von der besonderen Gefährlichkeit seiner Mutterkühe. Es gab an der gleichen Stelle bereits zuvor 2 Vorfälle. Das Einzäunen hätte gerade einmal 220 € an Material gekostet (plus Arbeitszeit).
Das war ja auch reiner Populismus. Wie die neue Bestimmung zur Klarstellung beitragen soll ist mir unverständlich, ob sie irgendetwas an der bisherigen Rechtslage geändert hat halte ich für fraglich.
Hier die neue Bestimmung:
(2) In der Alm- und Weidewirtschaft kann der Halter bei Beurteilung der Frage, welche Verwahrung erforderlich ist, auf anerkannte Standards der Tierhaltung zurückgreifen. Andernfalls hat er die im Hinblick auf die ihm bekannte Gefährlichkeit der Tiere, die ihm zumutbaren Möglichkeiten zur Vermeidung solcher Gefahren und die erwartbare Eigenverantwortung anderer Personen gebotenen Maßnahmen zu ergreifen. Die erwartbare Eigenverantwortung der Besucher von Almen und Weiden richtet sich nach den durch die Alm- und Weidewirtschaft drohenden Gefahren, der Verkehrsübung und anwendbaren Verhaltensregeln.
Da fragst ein Hotel in Wien (und definitiv kein Luxushotel in Toplage) wg. einer Seminarveranstaltung an, informierst sie genau, was benötigt wird - und Antwort ist - da könn ma nix machen, unsere Seminar"bausteine" sind nicht veränderbar usw. - ich dachte die würden sich nach Corona über Gäste freuen?? Anscheinend geht es manchen Betrieben doch nicht so schlecht und sie habens ned nötig.
Denkst du die Bestimmung hat etwas geändert? Wäre der Anlassfall damit anders ausgegangen?
Ich finde ja dass der Gesetzgeber einfach nur die geltende Rechtslage/Judikatur wiedergegeben hat, aber es war halt grad opportun.
Gerade der Stehsatz dass man in Abwägung der bekannten Gefährlichkeit, der zumutbaren Möglichkeiten und der erwartbaren Eigenverantwortung die gebotenen Maßnahmen zu ergreifen hat ist ja wohl als Selbstverständlichkeit verallgemeinbar und nicht unbedingt auf die Alm- und Weidewirtschaft beschränkt.
Heute auf einer Bundesstraße unterwegs gewesen.
Vor mir kein anderes Auto, über mir ein Flugzeug im Landeanflug.
Bin mir vorgekommen wie in Riiiiiiiiiiidge Racer!