ich bin so haß … ich hab mir ja vor ein paar monaten so einen clip für xbone-controller bestellt um das handy dran zu dingseln … ich hab den irgendwo in den eigenen 4 wänden verloren. ich hab schon alle typischen und weinger typischen location für solche dinge abgesucht - mehrfach! - und nixda … 's macht mich fertig.
ich hab ja meine bessere hälfte in verdacht. hatte irgendwann vor ein paar monaten einen putzanfall im wohnzimmer und ich denke, dass sie es verräumt hat. never to be seen again. bis zum nächsten umzug. :f
Und wieder ein Problem mit der Brille - unlängst hatte ein Glas einen angeblichen Hitzeschaden - frag mich mur woher - und jetz hat ein Glas wieder das selbe: als ob das Glas aufgeraut wäre.
Dabei sind das die teuersten Gläser.
Also werd ich nächste wieder hin gehen. Was auch immer dabei raus kommt, das is mei letzte Brille von Fielmann.
Das ist aber häufig so, keine Ahnung woran es liegt, aber die teuren Gläser sind viel anfälliger was Druck, Wechsel von Warm/Kalt etc. angebelangt.
Da ich mittlerweile seit fast 10 Jahren Kontaktlinsen trage, kümmert es mich nicht mehr sonderlich, aber ich kann mich an eine Zeit erinnern, wo ich alle paar Monate bei meinem Optiker war.
kommt meine bessere hälfte gerade zu mir und fragt mich: „wenn unsere tochter morgen ihre impfung brav übersteht, darf sie dann so ein yoda-tattoo haben?“
ich so: „wir … haben ein … yoda tattoo??!“
stellt sich heraus: wir haben irgendwann so ein ü-ei (nicht das mit schoki) gekauft oder irgendwo dabei gehabt und da ist ein yoda-tattoo dabei. ich mein … oida … warum erfahr ich das jetzt erst?! naja, aber ich überlass es gerne und nehme dafür die yoda stickers, die auch im ei dabei waren.
aber ganz ehrlich: wie f-ing geil ist das bitte … ein yoda tattoo!!!
[rant]
Da freust dich aufn Feierabend, und dann innerhalb 1min siehst so einen gehirnstürzler im Bus, der zwar seine komischen AirPods (nicht Apple) gscheit in die Ohren stecken kann, aber nicht checkt - oder checken will -, dass NMS (oder MNS) bedeutet: das Ding gehört auch über deine schirche Nase;
Und dann als zweites rennst über die Straße, e scho riskant, aufn Anschluss-Bus zu, aber der oa— Busfahrer bleibt original nicht stehen. Regionalbus. Jetzt halbe Stunde warten. Danke für gar nichts.
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Ziemlich harter Tobak, da denkt man sich, dass kann doch nur ein amerikanisches Problem sein. Nein, doch nicht. Und dann wird noch der Betrug fein gestanden, als wäre nix dabei.
Aber sehr gut gemacht das Ganze, strg_f ist eigentlich immer ein Garant für gute Dokus.
Bin grad mit meinem Klavierfortschritt sehr zufrieden. Habe am Donnerstag mit dem Präludium Nr. 1 aus „Das wohltemperierte Clavier“ - BMV 846 - von Johann S. Bach begonnen. Ja es ist ein Anfängerstück, aber für mich immer noch eine Herausforderung, da ich es sehr mag und auch musikalisch gut umsetzen möchte.
Nebenbei arbeite ich an meinem Prima-Vista-Spiel und versuche meine Kenntnisse der Harmonielehre zu vertiefen.
Wer sich in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen läßt, einen anderen zu töten, ist mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
vlt § 95 (1) stgb:
§ 95. (1) Wer es bei einem Unglücksfall oder einer Gemeingefahr (§ 176) unterläßt, die zur Rettung eines Menschen aus der Gefahr des Todes oder einer beträchtlichen Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung offensichtlich erforderliche Hilfe zu leisten, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen, wenn die Unterlassung der Hilfeleistung jedoch den Tod eines Menschen zur Folge hat, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen, es sei denn, daß die Hilfeleistung dem Täter nicht zuzumuten ist.
aber vlt muss verbleibt es auch bei einer verwaltungsstrafe iSd § 81 (1a) spg:
(1a) Wer durch sein Verhalten oder seine Anwesenheit am Ort einer ersten allgemeinen oder sonstigen Hilfeleistung oder in dessen unmittelbarer Umgebung trotz Abmahnung die öffentliche Ordnung stört, indem er die Erfüllung der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht oder eine sonstige Hilfeleistung im Zusammenhang mit einem Unglücksfall behindert oder die Privatsphäre jener Menschen unzumutbar beeinträchtigt, die von dem Vorfall betroffen sind, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 500 Euro zu bestrafen. Anstelle einer Geldstrafe kann bei Vorliegen erschwerender Umstände eine Freiheitsstrafe bis zu einer Woche, im Wiederholungsfall bis zu zwei Wochen verhängt werden.