Smalltalk

Genau. :grin: Das Geld ist ein nettes Zuckerl das aber noch immer genug links liegen lassen.

Jetzt wird der Steuerausgleich zwar schon automatisch gemacht aber das ist natürlich nicht das wahre als wenn man es selbst übernimmt. :slightly_smiling_face:

Wobei so richtig automatisch ja auch nicht…also bei mir zumindest nicht. Oder meinst du das man alles angenehm online machen kann?

Ich bilde mir ein das ich mal gelesen habe, dass der Ausgleich jetzt vom Finanzamt durchgeführt wird sollte man den nicht selbst abschicken.

Wahrscheinlich erst dann wenn Die Zeit dafür abgelaufen ist?

Das es Online geht ist richtiger Luxus. Vor allem das es ersichtlich ist wieviel am Ende rauskommt. :grin:

Es wird halt nur berücksichtig zu dem das FInanzamt zugang hat bzw was dem Finanzamt gemeldet wird. Zb die Kirchensteuer. Aber alles andere was man sonst noch abschreiben kann, muss man immer noch manuell selbst eintragen. So hab ich das zumindest verstanden.

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Die Dinge wo das Finanzamt Zugriff hat meine ich nicht.
Hab jetzt gefunden was ich meinte:

Ab Juli 2017 erfolgt dieser Steuerausgleich in vielen Fällen automatisch (sogenannte „antragslose Arbeitnehmerveranlagung“). Der Vorteil für steuerpflichtige Personen liegt darin, dass diese keine Steuererklärung abgebenmüssen. Zu viel bezahlte Steuer wird automatisch durch die Finanzverwaltung berechnet. Im Anschluss wird der Gutschriftsbetrag auf das Bankkonto der betroffenen Person überwiesen. Diese erhält darüber zusätzlich einen Steuerbescheid.

Ja nur was heißt „in vielen Fällen“…?

§ 41. (1) Sind im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten, so ist der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn
1.er andere Einkünfte bezogen hat, deren Gesamtbetrag 730 Euro übersteigt,

2.im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind.

3.im Kalenderjahr Bezüge gemäß § 69 Abs. 2, 3, 5, 6, 7, 8 oder 9 zugeflossen sind,

4.ein Freibetragsbescheid für das Kalenderjahr gemäß § 63 Abs. 1 oder ein Freibetrag gemäß § 103 Abs. 1a bei der Lohnverrechnung berücksichtigt wurde,

5.der Alleinverdienerabsetzbetrag, der Alleinerzieherabsetzbetrag, der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag, der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag oder Freibeträge nach § 62 Z 10 und Z 11 berücksichtigt wurden, aber die Voraussetzungen nicht vorlagen.

6.der Arbeitnehmer eine unrichtige Erklärung abgegeben hat oder seiner Meldepflicht gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 nicht nachgekommen ist.

7.der Arbeitnehmer eine unrichtige Erklärung gemäß § 3 Abs. 1 Z 13 lit. b 5. Teilstrich abgegeben hat oder seiner Verpflichtung, Änderungen der Verhältnisse zu melden, nicht nachgekommen ist.

8.er Einkünfte im Sinn des § 3 Abs. 1 Z 32 bezogen hat.

9.er Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 27a Abs. 1 oder entsprechende betriebliche Einkünfte erzielt, die keinem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen.

10.er Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen im Sinne des § 30 erzielt, für die keine Immobilienertragsteuer gemäß § 30c Abs. 2 entrichtet wurde, oder wenn keine Abgeltung gemäß § 30b Abs. 2 gegeben ist.

11.der Arbeitnehmer nach § 83 Abs. 3 unmittelbar in Anspruch genommen wird.

12.ein Familienbonus Plus gemäß § 33 Abs. 3a berücksichtigt wurde, aber die Voraussetzungen nicht vorlagen oder wenn sich ergibt, dass ein nicht zustehender Betrag berücksichtigt wurde.

§ 39 Abs. 1 dritter Satz ist anzuwenden.

(2)1. Liegen die Voraussetzungen des Abs. 1 nicht vor, hat das Finanzamt auf Antrag des Steuerpflichtigen eine Veranlagung vorzunehmen, wenn der Antrag innerhalb von fünf Jahren ab dem Ende des Veranlagungszeitraums gestellt wird (Antragsveranlagung). § 39 Abs. 1 dritter Satz ist anzuwenden.

2.Wurde bis Ende des Monats Juni keine Abgabenerklärung für das vorangegangene Veranlagungsjahr eingereicht, hat das Finanzamt von Amts wegen eine antragslose Veranlagung vorzunehmen, sofern der Abgabepflichtige nicht darauf verzichtet hat. Dabei gilt Folgendes::

a)Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:

Aufgrund der Aktenlage ist anzunehmen, dass der Gesamtbetrag der zu veranlagenden Einkünfte ausschließlich aus lohnsteuerpflichtigen Einkünften besteht.

Aus der Veranlagung resultiert eine Steuergutschrift.

Aufgrund der Aktenlage ist nicht anzunehmen, dass die zustehende Steuergutschrift höher ist als jene, die sich aufgrund der übermittelten Daten gemäß § 18 Abs. 8, § 35 Abs. 8 und § 84 ergeben würde.

b)Wurde bis zum Ablauf des dem Veranlagungszeitraum zweitfolgenden Kalenderjahres keine Abgabenerklärung für den betroffenen Veranlagungszeitraum abgegeben, ist jedenfalls eine antragslose Veranlagung durchzuführen, wenn sich nach der Aktenlage eine Steuergutschrift ergibt.

§ 39 EStG regelt das taxativ, in vielen Fällen heißt eigentlich der Großteil der Arbeitnehmer kann automatisch veranlagen lassen, wobei ich glaube ich im 2019er Jahr das erste Mal keinen absetzbaren Betrag habe.

wo steht das bei dir am bescheid?

Gleich ganz oben, wo das erstemal steht wie viel man erhält .Da stand das eine Zeile darunter.

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zach: pickerl für die 15 jahre alte karre würde 3.100 - 3.500€ kosten… da muss ein neues auto her - da „freu“ ich mich, denn von nix hab ich so wenig ahnung wie von autos…
ein neuwagen wirds ned werden. beim gebrauchtwagen werd ich immer ein schlechtes gefühl haben. und wär das nicht doof genug, kommt noch die ratlosigkeit dazu was ich will… kein kombi aber ein gscheit großer kofferraum sollts sein… die frau meint ein touran wär super - der ist mir fast zu groß… ich ende wie ich begonnen habe: zach!

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Ich liebe unseren Touran, mit 2 Kids echt spitze.

Es gibt nix schöneres als den Duft eines Neuwagens :wink:

Hast du niemanden im Freundes oder Bekanntenkreis der ein Petrolhead ist und dir da helfen könnte?
15 Jahre sind ja eigentlich kein Alter, aber ich bin selbst auch Mechaniker von daher hatte ich selten Autos die jünger als 20 Jahre waren :slight_smile: .
Werkstätten prüfen auch gerne alte Autos bei der §57a zu Tode, sprich sie schreiben Dinge auf die vielleicht nur ein leichter Mangel wären. Auch weil viele Angst haben das sie bei älteren Autos etwas übersehen, dadurch ein Unfall passiert und sie dann die Prüfzulassung verlieren.
Ich nehme an du hast ein Negativ-Gutachten erhalten?

ja, touran ist eh ok. nur halt schon eher groß - für ein kind vielleicht zu groß… und natürlich teuer - auch gebraucht.

doch, der schwager ist eh „petrolhead“. ich hab auch schon daran gedacht noch zu ner anderen werkstätte zu gehn (das war beim händler direkt). negatives gutachten hab ich bekommen, ja,

Doch, von Gegrilltem, Wald, Bergwiese, frisch gewaschene Haare, Schnee, eine Meeresbrise, ein indischer Süssigkeitenladen (in Indien),… Neuwagen ist aber auch nicht schlecht.

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:heart_eyes:
Diese Freiheit!!! Und superrealistische Grafiken!!!:grin:

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Wow, fotorealistisch!

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Mein Controller hat nie Laserstrahlen verschossen :frowning:

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petrichor bitte nicht vergessen!!! der typische duft nach einem angenehmen sommer regenschauer :heart:

Anderes Fass:

Weil unser TV-Gerät nur als Xbox-Monitor gedient hatte und ansonsten ein ärgerlicher Anblick im Wohnzimmer war, haben wir das Ding vor Jahren rausgeschmissen. Ich will auch keinen mehr haben, weswegen ich auch bei kommenden stationären Konsolen passen werde.

Dennoch würde ich gerne ein paar Spiele nachholen, die auf der Switch nicht funktionieren. AC: Odyssey, Kingdom Come: Deliverance, das ein oder andere Far Cry, Fallout 76 und sehr wahrscheinlich würde ich gern Cyberpunk probieren.

Beamer war mal eine Überlegung, aber der ganze Aufwand ist mir für die paar Stunden die ich im Monat Zeit zum Zocken hab zu hoch. Stationärer PC kommt auch nicht in Frage, weil wir einerseits demnächst keinen dezidierten Raum mehr dafür haben werden (Kinderzimmer).

Neue Überlegung: Gaming-Laptop. Ist zwar hässlich, kann ich aber wegräumen.

Seit 2008 hab ich mich nicht mehr mit Hardware beschäftigt. Die aktuellen Prozessoren und GPUs sagen mir genau gar nix.
Gibt’s irgendwo eine halbwegs vernünftige, objektive (viele werden ja offensichtlich gesponsert) und verständliche Seite zu dem Thema? Mich würde eh hauptsächlich interessieren, wie weit man mit etwa 1000 europäischen Gulden so kommt…