Politik

Jep. Wobei die jetzige in Österreich auch eine GroKo ist.
So wie Vino sagt, habe ich bei dieser „Friede Freude Eierkuchen“ Regierung richtig schlimmes Bauchweh, überhaupt da die Opposition quasi nicht existent ist (Chaos in der SPÖ, Grünen weg, Strolz bei den Neos weg, Liste Pilz auch noch nicht ganz da). Wer sagt mir nicht, dass die FPÖ mit der ÖVP dies von langer Hand so geplant hat? Verschwörung! :scream:

https://twitter.com/deltamikeplus/status/1047383981275197440

Für eine Konzentrationsregierung bzw. Allparteienregierung wäre ich auch. Leider funktioniert das aber wohl nur in einer Utopie. :frowning:

Oder in der Schweiz bis vor knapp 10 Jahren, was einer Utopie aber ziemlich nah kommt.

Super Zeiten in denen

  • Frauen schuldig gesprochen werden, wenn sie sich gegen ein Orschloch wehren
  • Sorgen von fast 900k Menschen nicht ernst genommen werden

Und das ist allein heut geschehen.

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ob er ein “orschloch” ist oder nicht sei dahingestellt, jeder weiß dass man niemanden an den pranger stellen darf… in zeiten des datenschutzes ein großer fehler…

Wenn er das getan hat, um was es im Verfahren ging, und darauf deutet alles hin, sogar der Richter meint, dass der Gastwirt lügt (und zwar in vielen Belangen), dann ist er eins, das ist ja hoffentlich unbestritten.

Und es geht ja hier nicht um Datenschutz, es geht darum, dass man sich als Frau am besten alles gefallen lässt und dann is scho gut.

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es kotzt mich inzwischen an, dass jede geschichte politisch aufgeheizt wird. da gehts dann um sexuelle belästigung, und, dass der täter immer ungeschoren davon kommt.

dabei sollte jedes opfer - egal welchen geschlechtes! - einfach nur begreifen, dass wir nicht im wilden westen leben. es gibt, bis auf wenige im gesetz geregelten fälle, keine selbsthilfe. ein (virtueller) pranger ist definitiv keiner dieser. die durchsetzung des rechts ist eine kompetenz, die nun einmal dem staat und seinen gerichten zukommt.

ein mMn sehr gutes video zu dem prozess gab es schon vor ein paar monaten und hat das ergebnis schon mehr oder weniger vorweggenommen:

kleine warnung: es ist fast 17min lang, aber dafür sehr sachlich und informativ.

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Üble Nachrede:

Üble Nachrede ist der Vorwurf

  • einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung oder

  • eines unehrenhaften Verhaltens (z.B. Faschist, Rechtsextremist,…) oder

  • eines Verhaltens gegen die guten Sitten.

Strafbar ist die üble Nachrede nur dann, wenn sie in einer für eine dritte Person wahrnehmbaren Weise geschieht. Das Opfer der “üblen Nachrede” braucht nicht anwesend zu sein.

Kann die Richtigkeit der Behauptung bewiesen werden, ist die Handlung nicht strafbar.

(Quelle: HELP.gv.at: Üble Nachrede)

Das bedeutet für mich, dass nicht das “an den Pranger stellen” strafbar ist, sondern dass Sigi Maurer nicht beweisen kann, dass die Nachricht vom Kläger gesendet wurde.
Der Kläger kann sich seiner Verantwortung entziehen indem er behauptet, dass der Computer und sein Account für jeden frei zugänglich war (Verletzung von Sorgfaltspflichten?).

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Ihr Fehler war, dass sie es publik gemacht hat bevor sie vor Gericht zog. Sie hätt es wohl anders rum machen müssen, dann wäre die Sache ne andere.

Soweit ich weiß gings alleine darum, und nicht ob er sie genötigt oder sex. belästigt hat.

Aber ja, es wirft ein komisches Licht auf die ganze Sache. Andererseits, wäre er unschuldig (was die sex. Belästigung angeht) bin ich froh, dass nicht jeder einfach mal nen anderen öffentlich bloßtellen kann.

das ist ja das nächste problem… nicht jeder kann jemanden einfach so öffentlich bloßstellen. wenn du zB anzügliche nachrichten die ich dir vl geschrieben habe :stuck_out_tongue_winking_eye: hier ins forum oder auf fb stellst wird es nicht so hohe wellen schlagen als ob das @SHOCK oder mila kunis tun würden. als person die in politik und sonstigen öffentlichen sachen beschäftigt war, muss man weit mehr feingefühl bei seinen postings und sonstigen aussagen haben.

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Mila kunis…irgendwann werde ich sie heiraten…

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es ist insofern an den pranger stellen, weil der notwendige beweis ihr in diesem fall (strafrechtlich) gar nicht gelingen konnte. da sich die person, welche die nachrichten an die ehem nr-abg versendet hat, sich des fb-accounts des lokals bedient hat. sprich: wenn es keine beweise dafür gibt (zb: videoaufzeichnungen, zeugenaussagen), dass tatsächlich der lokalbetreiber es versendet hat, könnte es gar nicht zu einer verurteilung gem. übler nachrede kommen (§ 111 abs3 stgb).

zu deinem zweiten punkt, ob sich der kläger der verantwortung entziehen kann, wenn er behauptet nicht am computer gewesen zu sein.

das mag im zuge dieses prozesses vielleicht stimmen (strafrechtlicher prozess), vor einem zivilgericht würde es allerdings anders aussehen. das öffentliche zur verfügungstellen des computers mit facebook-account stellt eine gefahrenquelle da. schadenersatzansprüche auf grund von gefährdungshaftung entstehen verschuldensunabhängig. sprich: egal, ob sich der lokalbetreiber etwas zu schulden gekommen lassen hat, oder nicht: allein der fakt, dass er die gefahrenquelle geschaffen hat würde zu seiner haftung führen.

dieses vorgehen wurde auch bereits im frühsommer in einem standard-artikel skizziert:

https://derstandard.at/2000081102692/Nach-obszoenen-Botschaften-kommt-auf-Sigi-Maurer-auch-noch-Klage

Ich habe nicht geschrieben, dass SM ihn nicht an den Pranger gestellt hat.
Mir ist es darum gegangen, dass sie den Prozess verloren hat, da sie nicht beweisen konnte, dass der Kläger die Nachricht verfasst hat.

Gestern in der ZiB2 gelernt, dass ihr nix passiert wäre, hätte sie geschrieben, dass sie die Nachricht vom Account von Herrn XY bekommen hat. Da hätte sie sogar den Namen nennen dürfen.

Das sind eben die Feinheiten von geschriebenen und gesprochenen Worten. Ein Wort kann den Inhalt und die Aussage eines Satzes komplett verändern.

Beispiel:
Der Typ hat meine Sachen geklaut.
Der Typ hat scheinbar meine Sachen geklaut.

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Da find ich die Schlagzeile von “Österreich” top:

Anschlag - Kater von Minister vergiftet

Scheinbar hat Hr. Kunasek seine eigene Katze vergiftet, der Schlingel!

Aber viel mehr als diese Grüne-Tussi mit ihrem Lover interessiert mich, was nun mit den Volksbegehren ist bzw. ob daraus irgendwelche Konsequenzen gezogen werden oder einfach weiter paktiert wird.

Die Schlagzeilen über angeschlagene Katzen lenken perfekt davon ab. Und wenns Volk nichts mehr darüber liest, dann vergessens hoffentlich bald warum’s unterschreiben waren.

Naja - a Zeitung bzw. deren Schreiberlinge sollten die deutsche Sprach beherrschen od zumindest die Fälle. Der Dativ ist dem Genetiv sein Tod…oder so

Fragwürdig finde ich, dass solche Privatnachrichten, egal wie grauslich sie sind, nicht strafbar sind. Für uns alle hier (hoffentlich) kein großes Problem, aber wenn man täglich solche Nachrichten bekommt kann ich schon nachvollziehen dass man Konsequenzen fordert. Seit dem Urteil gestern hat sie schon 3 weitere solche Zuschriften bekommen.
Ob das Urteil richtig ist oder nicht kann man aus der Ferne natürlich nicht beurteilen. Am Sprichwort “Vor Gericht und auf Hoher See ist man in Gottes Hand” wird schon was Wahres dran sein, mit einer ordentlichen Begründung kann der Richter wohl häufig so entscheiden wie er will.

Volksbegehren bringen nix.

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Nix tun bringt nix

Hätten 15.000 Leute weniger so gedacht wie du und sich „geschert“ wär die Volksbefragung fix.

nein, das wurde heute sogar gesagt dass ihnen das auch wurscht gewesen wäre weil das entsprechende gesetz erst 2022 in kraft tritt / treten soll

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