Politik

würde es so umgesetzt werden, wie raschauer es fordert wäre es eben kein verstoß gegen die menschenrechte mehr.

im übrigen vertrete ich die ansicht, dass die europäische integration nicht bei einfachen gesetzesmaterien enden sollte. außerdem genießt auch die emrk und das 1.zp verfassungsrangstatus. es wäre also nicht so, dass man eine verfassungsbestimmung wegnimmt und irgendwelchen einfachgesetzlichen bestimmungen stattdessen einführt.

Das ist natürlich richtig. Gilt so aber auch für jeden denkbaren Fall - alles ist legal, wenn ich es vorher legal gemacht habe. Der ein oder andere Politiker hat ja auch schon den Wunsch geäußert, die EMRK zu ändern.
Mir gefällt es halt nicht wenn es so dargestellt wird als würde nur die EMRK Menschenrechte enthalten.

War die ÖVP nicht immer gegen die Ganztagsschule, oder hat sich das nur mit der Abneigung zur gemeinsamen Mittelschule vermischt?

was ist jetzt schon schlau daran zu schweigen, wenn ich vom empfängerstaat etwas möchte? ein asylansuchen muss auch belegt werden, andernfalls kann es gar nicht positiv beschieden werden.

aber wenn der rechtsvergleich mit den nachbarländern gemacht wird, wie im artikel dargelegt, wird man feststellen, dass es weder in der schweiz, noch in deutschland in all dieser zeit zur ausbildung eines polizeistaates gekommen ist. wir können also gerne darüber weiterdiskutieren, aber diese hysterie, die von der opposition wieder angefangen wurde, sehe ich dann nicht zielführend.

Keine Ahnung wie es in Deutschland und der Schweiz bei der Einführung war, aber unsere Regierung hat das ganze einfach sehr schwammig vorgestellt. Und wenn man sich vor Augen hält, dass (in meinen Augen) Nazis in den Ministerien sitzen, dann sollte man beim Begriff „Schutzhaft bei Verdacht“ ganz, ganz munter werden.
Ich finde die Hysterie ist noch viel zu wenig und das ganze wird von vielen zu sehr belächelt ala „Das wird eh nie wieder passieren was damals war.“ Ja, wird es auch nicht, den heute würde es anders aussehen.

Ich sehe keine Hysterie. Es ist heikel. Eine Rechtsmaterie abzuändern, die Grundrechte beschneidet oder erweitert ist immer heiklel. Kann man machen, klar, aber dann muss sich die Legislative auch einem breiten Diskurs in der Bevölkerung stellen, pros und contras abwägen und dann entscheiden. Das ist doch kein Larifari, das ich in ein paar Wochen durchpeitsche.

Das sollte bei jedem Gesetz geschehen und das war ja auch früher so. Meine erste Seminararbeit habe ich über das IRÄG 2010 geschrieben, die Stellungnahmen, die man damals auf parlament.gv.at fand (und findet) sind Legion und wurden auch berücksichtigt. Da gabs aber auch eine ordentliche Frist für die begutachtenden Stellen und da wurde jeder eingebunden.

Heute: zwei Wochen Begutachtungszeit, für teilweise 40 Seiten, die Folgewirkungen in anderen Gesetzen haben und damit in dem Ausmaß kaum zu durchdenken sind (ist ja nicht so, als ob man als Gutachter nur das macht).

In einfachgesetzlichen Normen sag ich: jo mei, wirds halt nach zwei Jahre aufgehoben, weil wenns nicht passt, schaut ja wer drauf (siehe grad beim Rauchergesetz). Bei Verfassungsgesetzen ist das schnell mal ein Holodero, das klebt. Super.

Und das Argument mit Harmonisierung zum EU-Recht zieht nicht, weils im Rahmen der RL sein musste und damit harmonisiert ist. Wenn man diesen Spielraum nicht wollte, dann hätte man gleich eine VO erstellen können, bzw. die korrekte Umsetzung der RL auf andere Wege durchsetzen können. Das Deutschland strenger ist, ihre Sache, va weils da noch nicht durchgefochten ist, ob das so möglich ist, wie sich das Bayern vorstellt.

Ich sag ungern “die Verfassung aufgrund von Anlassgesetzgebung zu verändern, ist dämlich”, weil wir halt ein ziemlich ausgefranstes Verfassungsrecht haben (TaxiG anyone), aber in dem Fall: Die Verfassung aufgrund von Anlassgesetzgebung zu verändern ist dämlich.

Und da brauch ich jetzt nicht irgendwelche NS Vergleiche oder sonstwas ziehen. Eine Regierung, die legistisch teilweise so komische Entscheidungen trifft, soll sich solchen Dingen nicht annehmen. Das ist das gleiche, wie wenn ich einen Mittelschüler die Berechnung einer Sonde zum Mond überlasse. Kann funktionieren ist aber auch fahrlässig, wenns schief geht.

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Die Jury liest eindeutig zu wenige “Heute” und “Kronen Zeitung”.

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Bei diesen Bewertungen wird immer alles mögliche mitgewertet. Als ob die Bewohner dieser Städte alle Einrichtungen etc. täglich besuchen würden/könnten/etc. Finde solche Rankings extrem unnötig.

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du siehst keine hysterie; was von div personen von div blogs und zeitschriften geteilt wird spricht da dagegen. den breiten diskurs bräuchte es in diesem fall nicht, wären die bürgerinnen und bürger [inkl unionsbürger/innen] gar nicht betroffen.

dass es einfach durchgepeitscht wird bezweifle ich auch. die 2/3 mehrheit erreichen sie zzt nicht. nicht mit den neos, schon gar nicht mit den pilzen und die spö ist zumindest auf bundesebene dagegen. mit den 2 klublosen mandataren wird die notwendige mehrheit auch nicht erreicht.

bezügl einer weiteren umsetzung iSd richtlinie? verboten ist das schleißige bzw nicht-umsetzen einer rl. dass weitere nachbessern aber wohl nicht, sonst würde auch raschauer gar nicht die möglichkeit in den raum stellen.

ad @Herzi:

Stecke ich Flüchtlinge, die noch nichts böses getan habe, ins Gefängnis zu Mörder, Dealern, usw., dann knüpfen die dort kriminelle Kontakte die sie für die Zukunft beeinflussen.

das darf gem richtlinie gar nicht passieren. inhaftierte wären demnach in eigenen einrichtungen, was in ö sicherlich möglich ist, bzw wenn nicht getrennt von anderen inhaftierten in bestehenden objekten unterzubringen.

Wenn ich mich nicht irre: dann brauchen sie nur für die Verfassungsänderung eine 2/3 Merhheit. Danach kann das neue Gesetz locker flockig auf andere Gruppen ausgweitet werden, ohne eine Mehrheit zu brauchen. Etwas das imo irgendwie von niemanden wahrgenommen wird.

Parallelen zu den 1930 Jahren werden immer deutlicher.

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Bis jetzt wurde noch nicht erwähnt, wo Leute durch eine Schutzhaft inhaftiert werden, oder habe ich etwas übersehen?

Ja, leider wird das komplett übersehen (auch von mir bisher).

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Das ist imo ein recht bedeutendes Detail am Rande! Unter dem Vorwand „nur Asylanten“ einfach mal so wegzusperren (was an sich schon bedenklich ist), kann das danach auf die ganze Bevölkerung ausgeweitet werden.

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Ja, die FPÖ steht eh total auf Ungarn und was der Orban dort anstellt und wahrscheinlich imponiert ihnen der Erdogan politisch doch ein bissl ohne das zugeben zu wollen.

Sowas nennt man aushöhlen der Demokratie.

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eine änderung einer verfassungsbestimmung durch eine einfachgesetzliche regelung soll wie gehen? so hätte bisher der gesetzgeber die ganze verfassung einfachgesetzlich abändern können.

es ist aber eindeutig in der richtlinie vorgeschrieben, wie es zu passieren hat. sprich das saloppe zusammenlegen von schutzhaftierten mit drogendealern/mördern usw [sinngem von deinem post oben] darf es dann nicht geben.

Wenn man eine 2/3 mehrheit benötigt, wird es schwer ein einfaches Gesetz sein. Und was in diesem verfassungsgesetz drin steht, weiß man noch nicht. Daher kann man momentan nur zivilgesellschaftlich ausloten, wie eine derartige Regelung auszusehen hat. Und das ist demokratisch keine schlechte Sache.

Das ist doch eh die normale FPÖ, Kurz bzw generell die Masche der Rechten.

Zuerst sagen man machts wegen der Ausländer und die die dann am meisten drunter leiden sind die, die die Arschlöcher selbst gewählt haben.

Ist doch bei fast allen Gesetzen so die diese Brut auskotzt.

das ist mir schon klar, dass du aus einer verf-bestimmung nicht einfach eine einfachgesetzliche machen kannst. es war nur bezogen auf obige aussage:

Danach kann das neue Gesetz locker flockig auf andere Gruppen ausgweitet werden, ohne eine Mehrheit zu brauchen.

das ist so einfach nicht wahr.

Wieso ist das nicht war? 2/3 brauchens nur um das Gesetz überhaupt auf Schiene zu bringen. Für die Änderung eines kleinen Nebenpassus brauchens die dann nicht mehr - od braucht man Neuerdings für jede Änderung die 2/3 Mehrheit? Dann bitte mich berichtigen.