Ich sehe keine Hysterie. Es ist heikel. Eine Rechtsmaterie abzuändern, die Grundrechte beschneidet oder erweitert ist immer heiklel. Kann man machen, klar, aber dann muss sich die Legislative auch einem breiten Diskurs in der Bevölkerung stellen, pros und contras abwägen und dann entscheiden. Das ist doch kein Larifari, das ich in ein paar Wochen durchpeitsche.
Das sollte bei jedem Gesetz geschehen und das war ja auch früher so. Meine erste Seminararbeit habe ich über das IRÄG 2010 geschrieben, die Stellungnahmen, die man damals auf parlament.gv.at fand (und findet) sind Legion und wurden auch berücksichtigt. Da gabs aber auch eine ordentliche Frist für die begutachtenden Stellen und da wurde jeder eingebunden.
Heute: zwei Wochen Begutachtungszeit, für teilweise 40 Seiten, die Folgewirkungen in anderen Gesetzen haben und damit in dem Ausmaß kaum zu durchdenken sind (ist ja nicht so, als ob man als Gutachter nur das macht).
In einfachgesetzlichen Normen sag ich: jo mei, wirds halt nach zwei Jahre aufgehoben, weil wenns nicht passt, schaut ja wer drauf (siehe grad beim Rauchergesetz). Bei Verfassungsgesetzen ist das schnell mal ein Holodero, das klebt. Super.
Und das Argument mit Harmonisierung zum EU-Recht zieht nicht, weils im Rahmen der RL sein musste und damit harmonisiert ist. Wenn man diesen Spielraum nicht wollte, dann hätte man gleich eine VO erstellen können, bzw. die korrekte Umsetzung der RL auf andere Wege durchsetzen können. Das Deutschland strenger ist, ihre Sache, va weils da noch nicht durchgefochten ist, ob das so möglich ist, wie sich das Bayern vorstellt.
Ich sag ungern “die Verfassung aufgrund von Anlassgesetzgebung zu verändern, ist dämlich”, weil wir halt ein ziemlich ausgefranstes Verfassungsrecht haben (TaxiG anyone), aber in dem Fall: Die Verfassung aufgrund von Anlassgesetzgebung zu verändern ist dämlich.
Und da brauch ich jetzt nicht irgendwelche NS Vergleiche oder sonstwas ziehen. Eine Regierung, die legistisch teilweise so komische Entscheidungen trifft, soll sich solchen Dingen nicht annehmen. Das ist das gleiche, wie wenn ich einen Mittelschüler die Berechnung einer Sonde zum Mond überlasse. Kann funktionieren ist aber auch fahrlässig, wenns schief geht.