Politik

Um ein normales Gesetz zu verabschieden brauchst nur eine Mehrheit, 2/3 brauchst nur für Verfassungsänderungen.

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Naja dann hab ich ja eh recht

eine norm im verfassungsrang genießt diesen status vom ersten § bis zum letzten punkt.

für den beschluss betreffend einer solchen norm brauchst du hälfte anwesenheit bzw 2/3 zustimmung.
für den beschluss, der auch die kompetenz der bundesländer ändert eine 2/3 zustimmung im bundesrat [weil kompetenzentrennung iirc in den art 10-15 b-vg geregelt ist]
für die änderung eines grundprinzipes der verfassung [zb eu-beitritt] brauchst du zusätzlich zur 2/3 mehrheit im nationalrat noch eine volksabstimmung.

nein, weil eine verfassungsnorm innerhalb eines einfachen gesetzes nur mittels erhöhtem quorum beschlossen werden kann. ebenso wie ein verfassungsgesetz nur so zustande kommen kann.

Ich glaub entweder hab ich was nicht verstanden oder ihr habt mich falsch verstanden.

Jetzt brauchens die 2/3 Mehrheit - ok
Und wer sagt dass das damit beschlossene Gesetz nicht in 1,2 Jahren “angepasst” wird? Oder müsste dafür wieder die Verfassung dementsprechend angepasst werden und somit wieder eine 2/3 Mehrheit her?

Na wie auch immer - bin so od so dagegen das Leute ohne Beweise eingesperrt werden können.

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Die Meinung wird auch von Peter Pilz vertreten: Haftgrund "deppert reden" - derStandard.at
Kurzfassung seiner Ansicht: Haftgrund “Gefährdung der öffentlichen Ordnung” kommt im Verfassungsrang, später könnte (einfachgesetzlich) normiert werden dass zB auch gewisse Fußballfans die öffentliche Ordnung gefährden.

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zwei einreden:

dass eine Regierungsmehrheit neue Haftgründe erfindet

die in der richtlinie 2013/33 kommen vom unionsgesetzgeber und sind nicht erfunden.

und schubhaft - das ist jene haft, die im artikel aus dem fpg zitiert wird - wird bei personen angewandt, die abgeschoben werden.
siehe artikel selbst:

im Hinblick auf die Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme notwendig ist

aber der richtlinie zu unterstellen, ihr einziger zweck sei es asylsuchende in schubhaft zu nehmen um sie abzuschieben, argumentiert falsch. art 8 (1) sagt explizit, dass nicht allein der antrag auf internationalen schutz ein haftgrund ist. weiters ist eine haft auch nur dann durchzuführen, wenn weniger einschneidende maßnahmen nicht wirksam in ihrer anwendung währen (abs 2). weiters legt art 9 fest welche garantien personen haben, die in haft gekommen sind; es herrschen also keine zustände wie in nordkorea, wo man dann einfach verschwindet.

und des weiteren wären die gesetzlichen maßnahmen im zuge der richtlinienumsetzung gem art 31 der kommission unverzüglich zu melden. sprich: hätte der gesetzgeber jemals vorgehabt fußballfans unter einer gesetzlichen regelung zu strafen, die aus der umsetzung dieser richtlinie entstanden wäre, es wäre nicht unbemerkt geblieben.

Sorry das ist Bullshit. § 49 BMSVG steht im Verfassungsrang. Der Rest mit Ausnahme von zwei anderen §§ des BMSVG nicht. Teilweise stehen einzelne Absätze der Norm im Verfassungsrang, andere nicht, zB § 19 Abs. 7 UVPG.

Verfassungsrang heißt ja nur, dass es mit den speziellen Quoren beschlossen wurde, nicht mehr und nicht weniger. Darum haben wir ja auch ein ungeheuer chaotisches Verfassungsrecht, weil da Dinge drinstehen, die im Verfassungsrang beschlossen wurde, damit der VfGH (meistens wegen irgendwelche Kompetenzgeschichten) sie nicht beanstanden kann. Das ist dann die gelebte Verfassungspraxis von der ein Raschauer, aber auch ein Mayer in ihren Übungen oder in Prüfungen gerne sprechen.

Und theoretisch wäre die Einfachgesetzliche bzw. sogar die Bestimmung mittels Verordnung durch den zuständigen BM dann möglich, wenn man die derzeit in Kraft stehenden Normen, die das Grundrecht auf Freiheit in dergestalt ändern, dass man den Erlass solcher einfachgesetzlicher Normen bzw. Verordnungen ermöglicht. Das kann man dahingehend begründen, dass nur so die RL-konforme Umsetzung gewährleistet werden kann und dann praktisch durch die Hintertür die Befürchtungen der Kritiker bestätigen kann.

Wäre vielleicht eine Verschwörungstheorie, aber wenn man bedenkt, wie weit manche Juristen den §278a StGB (die berühmte kriminelle Vereinigung) ausgelegt haben und zusätzlich dann noch mitbedenkt, dass der derzeitige Innenminister die EMRK nicht so gern hat, wie er eigentlich haben sollte, dann ist das zumindest nicht denkunmöglich.

Das wird dann vielleicht sogar gekippt, aber bis dahin stehts in Kraft und wird angewendet und eben zurück zum Tierschützerprozess, dann sitzen die halt nicht im Gefängnis, sind aber wirtschaftlich tot, weil ein Verfahren kostet Geld und die Haftentschädigung ist maximal eine Bagatellsumme, die zahlt dann den Anwalt für ein paar Wochen, wenns gut geht.

Das sind halt Bedenken und wahrscheinlich wird nicht so heiß gekocht wie gegessen, aber bei sowas hab ich die Keime lieber durchs kochen abgetötet, als dann wochenlang Durchfall.

zu deinen ersten 2 absätzen: das ist mir klar, vlt hab ich mich auch missverständlich ausgedrückt.
gemeint war mit “einzelnen normen” auch einzelne § in einem einfachen gesetz, die in den verfassungsrang gehoben werden können; verfassungsgesetze sind sowieso gesamt als solche zu beschließen (mit 1/2 + 2/3).

den weg grundrechte über einfache gesetze oder verordnungen zu beschneiden halte ich für eine angehende diktatur, die hier ja vermutet wird, für unpraktikabel. während verfassungsnormen - wie du sagtest - der kontrolle des vfgh entzogen sind, würde das auf die vorhergenannten nicht zutreffen.

vorgestern (oder war es gestern) haben wir nach dem artikel von addendum festgestellt, dass es zzt einen “konflikt” zwischen dem bvg schutz der persönlichen freiheit und der rl 2013/33 & emrk gäbe. dh wenn die diktaturen-regierung versuchen würde diesen zu beheben müssten sie mEn das bvgsdf aufheben (wird nicht passieren - weil juristisch wie politisch ein albtraum) oder novellieren. andere ansätze (einfachgesetzliche oder verordnungen) wären ja im widerspruch zu eben genannten bvgsdf.

Interessant. Sieht Orban keine “Siegchancen” wenn er sich der rechten Allianz anschließen würde, oder geht das so kurzfristig nicht mehr?

internet = youtube = #neuland für dt politiker
un-glaub-lich

Ich weiß nicht, aber der Solmecke redet mir zu lang um den heißen Brei. Würde ich mich mit dem Thema nicht auskennen, wäre mein erster Eindruck “Ja, der kann auch Blödsinn erzählen und man kauft ihm es ab.”

Interessant ist hierzu, dass Artikel 12 eigentlich auch nicht so toll ist.

Ich glaube eher, dass er einfach in der einflussreicheren Fraktion bleiben will, solange das noch geht. Wenn wir uns die Geschichte der rechten Fraktionen im EU-Parlament anschauen, dann waren das immer kurzlebige Angelegenheiten, weil die idR an nationalistischen Streitereien zerbrochen sind.

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Irgendwo muss ja das Geld herkommen das man dann für die eigene Werbung wieder verbraten kann.
Knapp doppelt so viel wie die vorige Bundesregierung gibt die jetzige nämlich für die Öffentlichkeitsarbeit aus.

https://derstandard.at/2000099280353/Oeffentlichkeitsarbeit-Massive-Ausbabensteigerung-unter-Tuerkis-Blau

das stört mich auch. auch, dass er in der beschr keine time-stamps zu den diskussionspunkten angibt. schaue mir daher auch nicht alles von ihm an, weil ich mir schwer tue die 15-20min (oder länger) durchzuhalten.

Ich weiss hier gibt es wenige Fans von Demonstrationen, dennoch möchts ichs auch hier kurz erwähnen:

Heute - Klimastreik in allen größeren Städten weltweit. In Wien zb ab 10Uhr am Heldenplatz!

Morgen - Grossdemo gegen Rassismus in Wien! Ab 14Uhr vorm MQ gehts los! :slight_smile:

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außer st pölten wenn ich mich nicht irre! :blush:
klima und umwelt ist wichtig aber was ein streik hier bewirken soll… wahrscheinlich reisen noch alle mit bussen und autos an. wenn sie geschlossen die plätze reinigen würden, wäre das mehr wert als ein paar parolen rufen.

Du irrst dich nicht, ich verstehe es nicht so ganz.

Da es weltweite Proteste sind und hoffentlich immer wieder kommen, finde ich das extrem gut. Der Hut brennt seit mittlerweile einem Jahrzehnt, passiert ist viel zu wenig.

Den Artikel zu den Beweggründen und der Art, wie mit den Protesten umgegangen wird, finde ich ja sehr gut.

ich schaffe es heute nicht, weil ich auf’s töchterchen aufpassen muss; samstag den 23.3. möcht ich aber für die art13-demo in wien sein.

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St. Pölten weiß ich nicht, aber sogar in Fürstenfeld bewegt sich was. :wink:

Ein Streik soll Druck aufbauen und die Politik endlich dazuwegen die Klimaziele ernstzunehmen und etwas zu unternehmen.

Dieses “wahrscheinlich reisen alle…”… sorry aber das ist einfach Schlechtreden ohne jeglichen Sinn…

Und zu deinem Abschlusssatz, muss es immer ein “entweder oder sein”? Kann man nicht für ordentliche Klimapolitik bzw. Klimagerechtigkeit demonstrieren und zusätzlich auch Müll aufsammeln gehen?

Versteh deine negative Grundhaltung in diesem Zusammenhang nicht.

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