#metoo

Waren seine Anwälte wohl erfolgreich beim Einschüchtern von Zeuginnen und Opfern. :thinking:

oder er ist unschuldig? gibt auch diese möglichkeit…

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Fix nicht, ich mein die Medien haben uns doch gesagt, dass Lindemann nicht nur ein Weirdo ist, sondern auch strafrechtlich relevante Dinge getan haben muss.

Finds ja irgendwie belustigend, dass Rammstein medial wochenlang Titelschlagzeilen wert waren, die Einstellung der Ermittlung findet sich aber irgendwo. Im Standard neben dem lebendigen Wurm, den man aus einem Gehirn geholt hat.

Mit sowas erweist man der ganzen Sache in meinen Augen einen Bärendienst.

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Die Blaue Seite wird ja leider in dieser Form bald abgeschafft. :frowning:

Aber ich glaube auch nicht das er Unschuldig ist. Die Anwälte haben viele vermeintliche Opfer direkt mit Verleumdungsklagen gedroht, daher hat wohl keine Betroffene sich getraut vor Gericht aussagen zu wollen.
Aber mal schauen ob es hier noch weiteres gibt.

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Justiz 2.0: egal was ermittelt wird, der Glaube und das „Gefühl“ zählt mehr als rechtsstaatliche Instrumente,

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Man beachte Absatz 2!!

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Das ist die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft. Da steht’s sehr gut beschrieben drin.

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bzw. Fälle aus Österreich ist nicht die Aufgabe der deutschen Justiz.

Der Artikel von Berliner Zeitung zeigt es schön:
Wenn die Opfer anonym bleiben, oder die Tat schon länger zurück liegt und die vermeintlichen Beweise nicht ausreichen, kann man dem aus Justizsicht eben nicht weiter nachgehen.

Daher ist es wichtig, dass Opfer den Mut finden so bald wie möglich nach der Tat Anzeige zu erstatten.
Und natürlich muss die Gesellschaft ihnen auch glauben (wollen).

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das ist für die arbeit der justiz irrelevant. um ein opfer zu sein und recht zu bekommen vor gericht, braucht es nicht der sympathie der medienlandschaft und deren leser- und zuhörer/innen.

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Ich finde das Urteil schrecklich für alle Menschen, die ebenfalls von sowas betroffen sind. Aber leider auch verständlich, wenn ich mir den Text von der Berliner Zeitung durchlese. Es ist schwer zu beweisen, wenn sich Leute nicht trauen, aus der Anonymität rauszukommen und Ereignisse länger her sind. Andererseits müssen sich Opfer dann mit diesem ganzen Medienrummel auseinandersetzen und alles in der Öffentlichkeit preisgeben und immer wieder die Demütigung wiederholen, und sich zusätzlich dem Hass von irgendwelchen Fremden aussetzen, wenn die beschuldigte Person so bekannt ist.

Und welche Chance hat man dann schon? Nachdem im Fall von Hermoso, ihr ja sogar trotz Fernsehausstrahlung, Videomaterial und Zeug*innen vor Ort und über Screens vorgeworfen wurde, sie hätte den Kuss mit Rubiales initiiert. :woman_facepalming:
Es ist einfach nur absurd.
Und dann fragen sich die Leute, warum sich Opfer nicht schnell genug oder oft genug melden. :roll_eyes:

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Dass juristische Vorgehensweisen im Fall von sexuellen Übergriffen nicht ganz so gut greifen, wird auch hier beschrieben:

Viele Anzeigen werden eingestellt oder Anklagen aufgrund der Beweislage eingestellt. Wenn es aufgrund der Sachbeweise zu wenig Aussicht auf eine Verurteilung gibt, wird keine Anklage erhoben (das Verfahren eingestellt). Wenn bei einer Anklage die Schuld des Täters aus Sicht des Gerichts nicht ausreichend bewiesen werden konnte, muss es, auch im Zweifel, für den Angeklagten stimmen und diesen freisprechen. Expert_innen bemängeln an der herrschenden Praxis, dass von Seiten der Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden der Beweissicherung und -erhebung (z.B. auch Zeug_innenbefragungen) zu wenig Platz und Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, um sexuelle Übergriffe vermehrt ahnden zu können [5]. Eine Evaluierung von Sexualstraftaten hat auch gezeigt, dass eher jene Täter verurteilt wurden, die dem Opfer fremd waren (bei jeder zweiten Verurteilung) und somit Klischees von „fremden Täten im nächtlichen Park“ auch in der Strafverfolgung noch immer eine Rolle spielen (Haller 2018). Die nachstehende Grafik zeigt die Zahlen und das Verhältnis von angezeigten Vergewaltigungen und Verurteilungen von 2012 bis 2019 [6].

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Ich nehm diesen Satz jetzt mal aus dem Kontext, weil es irgendwie passend ist: Das absurde liegt darin, dass genau dadurch bei vielen das Gefühl entstehen wird, dass es keinen Sinn macht juristisch dagegen vorzugehen, weil zwar die Vorverurteilung mit gefühlt 30 Artikeln und dem wahrscheinlich schlimmsten „im Zentrum „ ever aufgebläht wurde, die juristische Aufarbeitung aber mit einem Artikel erledigt sein wird. Eine Einordnung, warum eingestellt wird, denke ich wird nicht kommen, weil eh schon wurscht bzw. weil auch die Expertise fehlt.

Zumal der Großteil der Artikel nicht wegen Aufklärung, sondern wegen Quote geschrieben wurden. Man hat halt im Juli eine Sau durchs Dorf getrieben, im August war’s dann schon wieder eine andere.

Und das ist in meinen Augen ein bärendienst. Und im schlimmsten Fall passiert dann auch die oben erwähnte Justiz 2.0 sprich: es lohnt sich nicht dagegen vorzugehen, aber es wäre auch egal, denn meiner Meinung nach steht der Ausgang des Verfahrens eh schon fest bevor ermittelt wird.

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In der ZiB 1 heute haben sie immerhin erwähnt, dass es damit zusammenhängt, dass die Opfer anonym bleiben wollen. Und auch in einem Kurzinterview berichtet, dass man sich so einen Prozess auch finanziell erst mal leisten können muss. Und dass es problematisch ist, wenn niemand mehr klagt und dadurch der Eindruck entsteht, man kommt eh mit allem durch.

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Ein Strafprozess kostet dem Opfer nichts.

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Aber nur dann, wenn man gewinnt, oder? Und währenddessen hat man keine Ausgaben?
Und wenn ich wegen einem Übergriff klage und die geklagte Person mich dann wegen übler Nachrede oder so, müssen trotzdem beide Prozesse geführt werden, oder?
Da kenn ich mich ehrlich nicht aus. Frage aus echtem Interesse.

In einem Strafprozess ist das Opfer nur insoweit interessant, dass es als Zeuge und vielleicht als privatbeteiligter auftritt. Die Kosten der Staatsanwaltschaft und des Verfahrens zahlt der Staat.

Grundsätzlich wäre das dann ein Strafprozess und ein Zivilprozess, der wohl aber unterbrochen wird, weil über eine verfahrensrelevante Tatsache in einem anderen Verfahren abgehandelt wird. Damit erspart sich der zivilrichter die verfahrensführung und müsste nur noch rechtlich entscheiden.

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Okay. Danke für die Erklärung.

Aja, grad noch mal den Beitrag angesehen. Die Anwältin da spricht eh explizit von zivilrechtlichen Klagen. Aber halt doch von Kosten.

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Klar Kosten entstehen im Zivilverfahren ja auch.

Man muss aber generell unterscheiden. Eine Behauptung, dass X eine Straftat begangen hat kann zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen haben. Eine Anzeige hat dann Konsequenzen, wenn sie wissentlich falsch gestellt wurde. Das ist schon eine sehr enge Grenze und hat ja auch den Sinn, dass man nicht durch zivilrechtliche Konsequenzen von der Anzeige abgeschreckt fühlt.

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Eine Anzeige wissentlich falsch stelle —> wäre das nicht automatisch der Fall, wenn das Opfer „nicht“ beweisen kann das es missbraucht wurde?