„Lustige“ Erlebnisse auf Willhaben und Co

Von diesen „Fehlern“ wird es auf Willhaben 1000ende geben…. Die Admin haben natürlich Zeit und Resourcen jedem nachzugehen ……auf der Stelle und sofort! :smirk:

Also man kann sich schon künstlich aufregen……

selten deppate aussage.

zunächst: von sofort war ja gar keine rede, wenn du meinen post gelesen hättest. sind ja schon ein paar tage vergangen.

und weiters: soll ma ein augerl zudrücken für willhaben? ist das jetzt seit neuestem eine wohltätige organisation? nein. es ist eine der meistbesuchtesten websites in österreich. die machen kohle damit. also wär ihnen auch gut getan, sie würden sich rasch um solche fälle kümmern.

wenn es ihnen an personal fehlt, wie gesagt: das ist kein hobbyprojekt, die haben kohle. sollen sie mehr leute anstellen. und das sind natürlich keine admins, die sich um solche fälle kümmern. :roll_eyes:

Also, wenn ich meine Lieblingsrubrik auf WH, Gitarren, durchstöbere, müsste ich jede 2te melden weil irgendwas ned passt….

Ja, die haben viiiieeell Geld…. Sollen meeeehr Leute einstellen….

Und dein „deppat“ …. Naja, lassen wir es……

:kissing_heart:

stimmt, wenn das posting mehr „…“ als argumente beinhaltet, sollte man es besser sein lassen.

Du hast mein Bussi vergessen….:kissing_heart::kissing_heart:

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Ich bin schon auch der Meinung, dass wenn sich User*innen die Zeit nehmen und sich die Mühe machen solche Fehler aufzuzeigen, dass dem nachgegangen werden sollte und man wenigstens eine Antwort bekommt. Schließlich macht man irgendwo deren Arbeit.

Klar kann man auch sagen, wir liefern nur die Plattform und sind für die Anzeigen nicht verantwortlich, aber das behaupten die Warlords auch … und die sind besonders sympathisch, oder nicht? :joy:

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Jaja, die größte Lüge im Internet: Ich habe die AGB gelesen….
Willhaben mit Warlords zu vergleichen ist irgendwie lustig!


Es ist ja eigentlich ganz einfach, bekommt man nicht was angepriesen wurde → Anzeige bei der Polizei.

Danke für ihre Aufmerksamkeit

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Bitte, gerne…

Aber glaubst, kann ich einen Warlord auch anzeigen wenn er mir statt einer Glock, eine Nerf geliefert hat?

entschuldiung, ich hab den threadtitel wohl falsch interpretiert. dachte es ging um „erlebnisse“ auf willhaben, und das war so eines, nicht darum, wie der rechtsstaat funktioniert.

ps: die gescreenshotteten agb helfen natürlich nicht weiter.

Und wieso helfen die nicht? Die akzeptiert man mit jeder Veröffentlichung?

ist das inserat trotz offensichtlicher (uU wissentlich) falscher angaben noch immer online? - ja.
inwiefern helfen mir die agb der plattform?

Damit du deine Schnappatmung wieder runterfahren kannst! Weil Wh nicht verpflichtet es ist zu überprüfen!
Aber für dich nochmals langsam zum mitschreiben: ich habe es nicht gutgeheißen dass falsche Infos zu Inseraten vorkommen. Erlebe ich ja auch! Aber dein künstliches Aufregen dass die Admin nicht auf deine Beschwerde reagieren.

Also, ein versöhnliches :kissing_heart:?

noch einmal zum mitdenken für dich:

→ ich verlange nicht, dass wh jedes inserat überprüft.

was jedoch passieren sollte:

wenn ich allerdings ein falsches inserat melde, dann sollte reagiert werden.

so wie es eigentlich auf jeder anderen online-plattform usus ist.

Tun sie aber nicht, weil sie es nicht müssen. Das Inserat entspricht den Richtlinien! Und ob da jetzt 3 oder 4 hinter der Bezeichnung steht ist WH Powidl! Kann ja auch ein Versehen oder Unwissenheit des Verkäufers sein.

Du darfst eh weiter Erlebnisse berichten. Hab ja nur meinen Senf dazu gegeben, wie sonst auch :man_shrugging:t3:
Wenn keine Konversation gewünscht ist hätte man mir das sagen sollen.

Das Einfachste bei so fehlerhaften Inseraten wäre doch

  1. schreib den Verkäufer an und frage ob es ein Versehen ist, oder
  2. ignoriere die Anzeige. Man muss ja nichts kaufen

rollen wir mal das der reihe nach auf:

  1. ich will es nicht kaufen, es ist mir aber beim durchforsten der angeobte aufgefallen,
  2. ich habe die verkaufende person ebenso angeschrieben, vor mehreren tagen, bis dato keine reaktion noch eine verbesserung des inserates. die erste meldung an wh ist auch schon mehrere tage zurück. womit wir zu punkt 3 kommen:
  3. darf es willhaben eben nicht egal sein, weil er uU dafür auch herangezogen werden kann. und da können sie noch so oft „wir haften nicht“ in die agb schreiben; agb können gesetzliche regelungen nicht aushebeln.

„Sollte“ ja, aber es ihnen scheinbar würstl, weil sie, anders als Amazon zb, nur einen Marktplatz zur Verfügung stellen.

Das Einzige wo sie denk ich was tun ist, wenn über Payliverly was nicht passt, weil sie da garantieren.

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  1. warum dann die gekünstelte Aufregung ?
  2. und 3. bitte, bitte lies dir die nicht hilfreichen gescreenshotteten AGB durch. WH reagiert nur, wenn es nicht den Richtlinien entspricht. Ob die Typenbezeichnung, warum auch immer, nicht stimmt, ist der Verkäufer verantwortlich und WH wird nicht reagieren.