Wennst Polizist wärst hätte ich das noch verstanden, aber so jemand anzupissen find ich eigentlich nicht OK. Am Ende gings wahrscheinlich nur um den Mittelfinger…
Cool, wie ich jetzt als Bösewicht dargeszellt werde. Das ist so klassisch Österreich.
Ja, Kennzeichen vergas ich wegzulassen, mein Fehler, den Text editiert und ob es sich dabei um bdg 47 oder vbg 79 handelt, kann man nicht sagen, weil ich die Anzeige von meinem privaten Mail gemacht habe IN meiner Freizeit und ich mich nicht einfach so in den Dienst stellen kann.
Der Hinweis der Wahrnhmung dient ausschließlich der BH. Entscheiden über dss weitere Verfahren, ob verkürzt oder nicht entscheidet eh die BH selbst, je nachdem wie sie die Wahrnehmung beurteilen ider deren „Wahrheitsgehalt“.
Und trotzdem hat der Fahrer vier ganz klare Strafbestände abgeliefert.
Und @nick4
Das ist keine falsche Information. Ich bearbeite Strafanzeigen und arbeite mit einem Juristen der seit 30 Jahren beim Land ist.
Natürlich kann es sein, dass meine Anzeige in nur als Privatperson gezählt wird von der BH, weil ich es in meiner Freizeit beobachtet habe.
Aber ich hoffe, dass die BH das als dienstliche Wahrnehmung sieht, weil der Typ sonst vlt. noch straffrei davon kommt und das kann nicht sein.
Im Ortsgebiet überholen.
Im Ortsgebiet wesentlich schneller als 50kmh.
Sperrfläche deutlich überfahren.
Beleidigung via Mittelfinger
Im Prinzip das Vernadern auch…
Da sollte man aber schon unterscheiden, ob ich jetzt den Nachbarn anzeige, weil er am So. 30min Rasen mäht, oder jemand gefährlich fährt und potentiell Leute gefährdet.
Manches muss man sich nicht gefallen lassen. Insbesondere, wenn es sich um 4 Übertretungen innerhalb von 5 Min.
Leute, Schnappatmung runter, ich habe das gar nicht auf den speziellen Fall gemeint, sondern nur auf das „typisch österreichisch“ und da eher als blöden Schmäh…
Mein Fehler, hätte mehr verwenden sollen……
Wenn du tatsächlich als sagen wir mal Strafreferent (für Verwaltungsstrafsachen) beim Land OÖ angestellt bist und davon ausgehst, dass eine in der Freizeit gemachte Wahrnehmung als „dienstliche Wahrnehmung“ gesehen werden kann, fehlen mir jetzt die Worte.
Dann solltest du mal das vstv anschauen da gibts nämlich die auswahl.
dienstlich
privat
anonym
Die Beurteilung obliegt der BH.
Gedankenspiel:
Jemand ist beim Land als angestellt für das LMSVG - sprich Kontrolle als quasi Lebensmittelaufsichtsorgan. Macht eine Anzeige im Zuge seiner Arbeit in der Dienstzeit. Ganz klare - eine dienstliche Wahrnehmung und somit im VStV als dienstliche Wahrnehmung darzustellen
Die gleiche Person nimmt im Zuge eines Privatbesuches eines Restaurantbesuches klare Hygienemängel zur Kenntnis und bringt diese dann noch an diesem Abend über sein Privatmail zur Anzeige, weil es ihm wichtig erscheint.
Würdest Du das dann als Wahrnehmung einer Privatperson sehen oder Wahrnehmung als „dienstliche Wahrnehmung“. Und Hinweis - der Verweis oder die Einteilung im VStV dient zum Filtern, ob man einer Person von Grund auf bzw. der gelieferten Informationen mehr Glauben schenken kann als anderen. Es gibt ja auch Anzeigen von Privatpersonen, die rein als „RAche“ dienen - gibt es auch Fälle dazu…
Du kannst mir aber auch eine pn dazu schreiben.
Ich glaube die Frage ist, wie man in der Freizeit eine dienstliche Wahrnehmung machen kann .
Siehe obiges post von mir.
Ja, damit ist glaub ich alles gesagt, das geht nicht, dazu braucht es keine Beurteilung einer Strafbehörde.
Oh doch - benötigt es und darum wird auch JEDER Strafakt mit einem Juristen durchgesprochen - zumindest bei uns und auch das Strafmaß wird durch ihn festgelegt.
Und eines habe ich auch die letzten Jahre gelernt - das Recht ist nicht falsch und richtig - es ist ganz klar Auslegungssache und bedarf Rücksprachen mit einen oder mehreren KollegInnen und Juristen.
Das wollt ich auch gerade schreiben, ohne mich näher mit der Matiere zu beschäftigen. Von einem Polizistenfreund weiss ich, wenn er frei hat ist er privat unterwegs und lässt den Polizisten nicht „heraushängen“. Dem is aber auch vieles eher wurscht
Und noch eines @nick4
Somit ist eine dienstliche Wahrnehmung nicht nur durch die Organe der öffentlichen Aufsicht - die ZU DIESEM KREIS gehören, aber nicht als einzige eine dienstliche Wahrnehmung machen können.
Genau so ist es. Es steht im frei das zu machen und ich denke, wenn er etwas Massives feststellt, wird er sich auch seiner Pflicht quasi bewusst, ansonsten wirst Du in der Freizeit auch mit Anzeigen nicht mehr fertig, weil die Übertretungen ja eh überall/jederzeit passieren. Und das fängt schon beim Rauswerfen eines Tschikstummels beim Autofenster an.
ich hatte letztes jahr auch so einen fall mit einem oasch parkenden autofahrer.
hab ich auch in aller kürze in diesen thread gepostet um mich auszukotzen. die ganzen formalitäten und kennzeichen interessieren e niemanden im forum. dh der therapeutische kotz-effekt ist da und die behörden sind tätig geworden. win-win.
So wäre es gedacht gewesen, aber auch von mir zu unbedacht auf copy paste gegangen. Wieder was gelernt bzw was ich vermitteln wollte, aber nicht geschrieben habe, folgendes…
Sollte jemals in die Situation kommen eine Anzeige aufzugeben, sind 4 Dinge esentiell:
Wer, was, wann, wo. Ist eines davon unsicher, fußt die Anzeige dann auf wackeligen Beinen Drum auch mein unbedachter copy/paste Versuch.
Und… als Ankläger hat man kein Recht auf Akteneinsicht oder Recht auf Auskunft über den Ausgang des Verfahrens.
Beim Kennzeichen geht es aber um den Datenschutz und da ist man auch in einem Forum haftbar. Das also bitte nicht herunterspielen. Das kann schnell blöd hergehen, selbst wenns „keinen interessiert“.
das geht definitiv (jetzt nicht unbedingt auf den konkreten fall bezogen) - nämlich indem du kenntnis über missstände erlangst.
so kenn ich zb keinen bauamtsleiter, der in der gemeinde wohnt in der er angestellt ist. „sonst dürfte ich nicht spazieren gehen weil mir sonst alles mögliche auffallen würde/müsste“ (so hat das mal ne freundin berichtet)
bei verkehrsdelikten bin ich übrigens auch sehr heikel weils nun mal sehr gefährlich ist - vor allem für unbeteiligte.
Nur mal eine Frage, fällt ein Kennzeichen wirklich unter Datenschutz? Vor allem wenn es nicht in Zusammenhang mit einem Namen genannt wird? Ich meine mein Kennzeichen hängt hinten und vorne an meinem Wagen und kann von jedem gesehen werden.
Interessiert mich wirklich, ob die Nennung eines Kennzeichens ohne Bezug zu einer Person unter den Datenschutz fällt.