Ich kotz mich auch mal kurz aus…

Ich bin so ein On/Off Raucher, oder Nichtraucher je nach Sichtweise. Ein paar Jahre Rauche ich dann wieder Jahrelang nicht, ganz komisch.
Meine längste Nichtraucher Phase waren 7 Jahre. Zur Zeit bin ich wieder Nichtraucher, seit genau 5 Jahren 4 Monate und 8 Tage. Vielleicht schaffe ich einen neuen „Rekord“, mal schauen. :wink:

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Mein Bruder auch, wenn auch etwas anders. Bspw. raucht er bei einem Bier, oder beim Fortgehen auch mal ein Päckchen und dann einfach mal eine Woche gar nicht.

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BA Selbstbedienungsfoyer Hütteldorfer Straße, Ungustln lassen dort Papierln vom Fressen, Keksschachteln, Rotztücher usw. einfach liegen. :face_with_symbols_over_mouth: :face_with_symbols_over_mouth: :face_with_symbols_over_mouth:
Asoziales Pack.

Heute läufts mal wieder so

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Hab vorgestern bemerkt, dass es zu einem Buch, dass ich schon vor längerem gelesen habe nun Teil 2 gibt und im Sommer Teil 3 kommt.

Nun kann ich mich leider an kaum was erinnern, selbst beim querlesen fällt mir nix ein. Ich lese eh schon nichts ein zweites Mal, aber da muss ich glaub ich durch, was mich extrem ankotzt.

Ach ja, und da das von einem eher unbekannteren Autor kommt, gibt es auch keine Zusammenfassung.

Auch kein Hörbuch, ich mach das bei den Brandon Sanderson Büchern immer, das letzte in doppelter Geschwindigkeit beim Laufen oder so und bin dann recht schnell am aktuellen Stand.

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Ging mir mal mit ner ganzen Reihe so wo ich dann 3×1000 Seiten nochmal gelesen hab um mich ab dem 4. Band wieder zurecht zu finden. Wenns a gutes Buch ist und es dir beim 1 Mal gefallen hat (auch wennst es nimmer weisst) ist das ja nix schlimmes.

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bei solchen schilderungen muss ich immer an das werk „und eine Betrachtung (Amnesie in litteris)“ von süskind denken [selber aber nie gelesen, hatte es als randnotiz in einem d-referat]

Abschließend schildert Patrick Süskind in einer Betrachtung die Situation, dass man sich häufig nur noch vage an gelesene Bücher erinnern kann und selbst von Werken, die man mehrmals gelesen hat, nur noch die elementarsten Stellen in Erinnerung bleiben, die sich vom ganzen Buch auf wenige Zeilen reduzieren. Selbst als er ein Buch in die Hand nimmt, das vollgespickt mit Notizen, Unterstreichungen und dergleichen versehen ist, kommt ihm sowohl der Inhalt wie auch die Vermerke zum Inhalt zwar äußerst interessant, aber unbekannt vor. Erst als er seine Handschrift in einem Vermerk am Ende des Buches erkennt, wird er sich der Tatsache bewusst, das Buch schon einmal gelesen zu haben und ebenso begeistert davon gewesen zu sein. Diese Erkenntnis des „literarischen Gedächtnisschwunds“ fasst er in dieser Betrachtung zusammen.

q: https://de.wikipedia.org/wiki/Drei_Geschichten#…_und_eine_Betrachtung_(Amnesie_in_litteris)

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liegt mir leider gar nicht.

Außerdem beim laufen hör ich eh, bin aber aktuell mehr im Gym und da kann ich kein Hörbuch hören, da läuft nur sehr laute Musik.

Dann war es offenbar ned gut?!

Doch schon, ich hab eine Idee wie es verlief, aber ich höre und lese einfach sehr viel und wenn was nicht extrem heraussticht, wird es scheinbar überschrieben. Außerdem ist es schon ein paar Jahre her.

Allein vom Brandon Q. Morris waren es 11 Bücher.

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Ich versteh das - das war für mich auch (ehrlicherweise) das eigentliche Ende meiner Zeit mit dem Star Wars Extended Universe. Als damals die New Jedi Order über 19 Bücher gezogen wurde, die alle irgendwie zusammenhingen, und ich so gegen Band 17 festgestellt habe, ich weiß nichts mehr, war mir das Commitment zu groß. Und der Legends-Canon damit schon vor Disney für mich tot.

Das war aber zugegebenermaßen auch der Zeitpunkt, wo ich einfach weniger Zeit zum Lesen hatte und deshalb sowieso gewisse Lesensgewohnheiten aufgab. Dass ich zu einem neuen Buch jeweils die ganze Reihe vorher nochmal lese, gibt’s nur noch in Ausnahmefällen. Damals war es für mich fast Pflicht, heute versuch ich mich irgendwie quer wieder reinzuwurschteln. „Freu“ mich deshalb ja schon drauf, falls jemals der nächste Game of Thrones-Band erscheint. ich fürchte, da ist von den Büchern (auch durch das abzweigende Narrativ der Serie) nicht mehr viel übrig …

Edit aufgrund von berechtigtem Hinweis.

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Vielleicht das Kennzeichen schwärzen.

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Ich habe das Kennzeichen aus Datenschutzgründen sicherheitshalber gelöscht.

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Was meinst mit Dienstlicher Wahrnehmung? Bist du Polizist?

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Nö kein Polizist, aber eben angestellt beim Land OÖ und wenn z.b. ein Bediensteter einer Gemeinde, Land etc - öffentlicher Dienst halt eine Anzeige macht, kann man im Strafverfahren ein „verkürztes“ Verfahren machen - d.h. Du kannst direkt, wenn es in der dienstlichen Wahrnehmung ist, eine StrafVERFÜGUNG (nur bis 600 EUR bzw. ohne Mindeststrafen lt. Gesetz) ausstellen.

Wenn man jetzt eine Anzeige einer z.b. „normalen“ Privatperson bekommt, dann muss man ein ordentliches Verfahren machen, sprich - zuerst musst Du den Sachverhalt prüfen und dem Beschuldigten eine AZR (Aufforderung zur Rechtfertigung zuschicken), ihm eine 2-3 wöchige Frist geben, sich zum Sachverhalt zu äußern und Beweise aufzunehmen etc. und dann schreibst Du ein StrafERKENNTNIS.

Der Unterschied ist einfach bei der Wahrnehmung, dass amtliche Organe einen Eid geschworen haben, wie auch ich, sich an die Gesetze des Bundes bzw. des Landes zu halten und als Grundsatz einem Amtsorgan (Wahrheitspflicht etc.) mehr Glauben geschenkt wird, weil es halt Teil seines Jobs etc. ist den Gesetzen nach zu handeln.

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Der letzte Absatz klingt fast so als ob nur Bedienstete sich an Gesetze halten (müssen) :sweat_smile:

Als ansonsten stiller Mitleser möchte ich diese aufgrund der Falschinformationen, die oben geschrieben wurden, kurz richtig stellen:
„Verwaltungsstrafgesetz 4. Abschnitt: Abgekürztes Verfahren: Strafverfügung
§ 47. (1) Wenn von einem Gericht, einer Verwaltungsbehörde, einem Organ der öffentlichen Aufsicht oder einem militärischen Organ im Wachdienst auf Grund eigener dienstlicher Wahrnehmung oder eines vor ihnen abgelegten Geständnisses eine Verwaltungsübertretung angezeigt oder wenn das strafbare Verhalten auf Grund von Verkehrsüberwachung mittels bildverarbeitender technischer Einrichtungen festgestellt wird, dann kann die Behörde ohne weiteres Verfahren durch Strafverfügung eine Geldstrafe bis zu 600 Euro festsetzen.“

Daraus schließt, dass das für Organe der öffentlichen Aufsicht gilt, vulgo für einen eingeschränkten Kreis von Organen.
Das sind ua die Perso­nengruppen: neben den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes (§ 5 Abs 2 SPG) – zB Forstschutzorgane (§ 110 ForstG), Gewässeraufsichtsorgane (§ 132 WRG), Umweltschutzorgane nach Art des § 12 nö UmweltschutzG sowie Jagd- und Feldschutzorgane nach diversen LandesG zu zählen. (vgl. https://www.bmi.gv.at/104/Wissenschaft_und_Forschung/SIAK-Journal/SIAK-Journal-Ausgaben/Jahrgang_2009/files/Raschauer_4_2009.pdf, Seite 83).

Noch zur „Eidschwörung“: Hier wäre es wichtig, sich selbst an die geltende Rechtsordnung zu halten, in diesem Fall insbesondere BDG § 46 Amtsverschwiegenheit, § 79 VBG oder sonstige einschlägige Rechtsnormen in den Landesgesetzen.
Mit der Veröffentlichung von Kennzeichen, Zeit und Ort von im Dienst gemachten Wahrnehmungen frage ich mich schon wie wenig man sich selbst dabei denken kann.

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Danke dafür. Obige Darstellung klingt auch arg abenteuerlich.