Bin dank Gattin bereit für‘s shoppen!
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Sans jetzt deppert worden?
Jetzt dürfen die Personen IN einem Haushalt und bis zu 5 weitere nicht dort gemeldete Personen eine Osterfeier machen? Jetzt ist nix mehr mit Abstand halten??? Hä???
Jaaaa… ich kenn mich auch nimma aus!! Durfte man das vorher auch, nachdem man von einer Nachschärfung spricht…!
vom ORF Ktn: „Das geht zu weit“, meinte Funk zum Erlass. Das Epidemiegesetz ermächtige nämlich gar nicht dazu, Verbote in privaten Räumen auszusprechen, es gehe eben um Veranstaltungen. Der Verfassungsjurist sieht daher im Erlass eine „Beeinträchtigung der Privatsphäre“, wie diese nur etwa bei Hausdurchsuchungen geschehen darf. Infrage stellt Funk auch das bisherige Vorgehen der Polizei, etwa beim Auflösen von „Corona-Partys“.
https://www.derstandard.at/story/2000116526047/heftige-kritik-an-erlass-gegen-haeusliche-zusammenkuenfte
Der Anschober agiert absolut hin- und her, zuerst wollte er seinen Urlaub nicht abbrechen, dann keine Masken, dann Masken und jetzt dieser feuchte Furz. Für Privaträume hat der genau gor nix zu erlassen. Was maßt sich der an??? Außerdem ist es wieder ein Schwenk zu „Kontakte einschränken“. Das ist ja hütt und ho. Inkompetenz pur.
naja, der hr funk ist verfassungsjurist. der hat da natürlich den „verfassungskonformen“ blick auf die sache, nicht die „i find des oasch, was foit dena ein?!“.
Aber es geht ums Gleiche, was das soll - zuerst so, jetzt so, und einfach am Parlament vorbei. Das geht einfach nicht. Und es macht ihn komplett unglaubwürdig.
Gutes Zitat im Standardforum:
„Bisher galt die Verordnung nur für den öffentlichen Raum, ab sofort gilt sie auch in ihrem Wohnzimmer, d.h. die Polizei kann jetzt, zB aufgrund einer Anzeige, jederzeit ihre Wohnung betreten um zu kontrollieren, ob sie die Verordnung einhalten.
Erkennen sie den Unterschied bitte.
Und damit ein Polizist in ihre Wohnung durfte, hat es bisher weit mehr gebraucht als eine einfache Anzeige eines Nachbarn… da brauchte es bisher einen begründeten Verdacht, bzw sogar einen richterlichen Hausdurchsuchungsbefehl…
Das Hausrecht ist eines der höchsten Grundrechte… echt irre wie leichtfertig man sich das nehmen lässt.“
Sowas hat schon mal ein Oöler gemacht. Vor etwas längerer Zeit.
Taiwan hatte schon vor Monaten Infos an die WHO gesandt, aber weil der Westen Taiwan nicht als Staat anerkennt und sich wg. China fürchtet, hat man das ignoriert.
„Der“ Anschober ist weder Mediziner oder Virologe noch sonstwie ein Experte in Epidemien oder Weissagungen. In einer Situation wie der momentanen, in der es vor allem anfangs praktisch stündlich neue Erkenntnisse gab, richtete er sich nach Expertenmeinungen - was sein Job ist.
Die Regierung hätte auch bis zur Katastrophe zuwarten und den Notstand ausrufen können - wie Ungarn. Dann hätten wir uns unsere Verfassung für ein paar Monate sonstwo hinstecken können. Wenn ich mir einen Sobotka so anhöre, wäre das evtl. eh eine ÖVP-Option gewesen - wer weiß, wovor uns die Grünen hier bewahrt haben.
Und PS: Ehrlich gesagt ist dein extrem aufbrausender, teils hinterwäldlerischer und desinformierter Duktus manchmal schwer zu ertragen.
Es geht darum „Coronaparties“ vorzubeugen bzw eine Möglichkeit zu haben diese zu unterbinden.
Nicht persönlich werden!
Und DAS wird gemeldet. Ich habs nicht nötig, mich von dir als hinterwäldlerisch beschimpfen zu lassen.
Die Grüne Maurer stimmte Sobotka übrigens zu wg der App! Die Grünen stimmen allem willig zu, was die ÖVP vorschlägt. Und an einem Politiker, der zuerst Abstand wahren ausgibt und dann SOWAS, ja den werde ich kritisieren, in aller Schärfe, nicht als Person, sondern als Amtsträger. Der gibt ja damit quasi das Okay für Coronaparties.
Verfassungsexperte: „Das geht zu weit“
Das Problem, das sich etwa für den Verfassungsjuristen Bernd-Christian Funk nun stellt: Das Epidemiegesetz, auf das sich der Erlass bezieht, sieht gar keinen Eingriff in den Privatbereich vor. Geregelt werden darin, konkret in Paragraf 15, lediglich öffentliche Veranstaltungen. Die Regierung hatte zu Beginn der Epidemie diese auf maximal 100 Personen limitiert – dann traten ohnehin die Verkehrsbeschränkungen inkraft.
„Das geht zu weit“, meint Funk nun zum aktuellen Erlass, der zumindest in manchen Bundesländern schon umgesetzt ist. Er sieht darin eine „Beeinträchtigung der Privatsphäre“, wie diese nur etwa bei Hausdurchsuchungen geschehen dürfe. Infrage stellt Funk auch das bisherige Vorgehen der Polizei, etwa beim Auflösen sogenannter Corona-Partys. Gerade darüber solle der Erlass aber ebenfalls Rechtssicherheit schaffen, argumentierte das Ministerium.
Das ist dann auch hinterwäldlerisch?
Polizei kann jederzeit ins Haus
Genau das ist der kritische Punkt an diesem Erlass von Anschober. „Jetzt darf die Polizei einfach anläuten und im Haus oder in der Wohnung eine Nachschau halten ohne Durchsuchungsbefehl. So etwa gibt es nur in autokratischen Ländern“, meint der Neos-Abgeordnete Nikolaus Scherak.
Auch die Blauen orten eine Gefahr für den Rechtsstaat: „Durch einfache rechtliche Regelungen Gesetze und unsere Verfassung zu hebeln, ist einzigartig in Österreich und führt klar vor Augen, wie wichtig es ist , Entscheidungen dem Parlament zu belassen, als einen autokratischen Akt vorzunehmen“, kritischer FPÖ-Justizsprecher Christian Ragger.
Tatsächlich ist es so, dass ein Gesetz von dieser Brisanz eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament benötigen würde – und die würde sicherlich nicht zustande kommen. Das sogenannte Hausrecht besteht seit 1867 im Staatsgrundgesetz.
© Kurier
ich glaube das „hinterwäldlerisch“ bezog sich nicht konkret auf diesen post bzw diese sache, hätte ich jetzt so verstanden.
Die Blauen brauchen nicht das Maul aufreißen. Mit ihnen in der Regierung hätten wir nun zustände wie in Ungarn.
Es ist ein persönlicher Angriff.
Guter Kommentar:
„Eine Regierung, die demokratische Prinzipien ernst nimmt, muss Maßnahmen, wie sie derzeit in Kraft sind, regelmäßig und in kurz bemessenen Abständen vor der Öffentlichkeit rechtfertigen; mehr noch: sie muss darum werben, diese Maßnahmen fortsetzen zu dürfen, anstatt sie zu verkünden wie die vom Himmel herabgereichten Zehn Gebote.“
Kritik aus der Opposition ist jetzt richtig und wichtig. Dennoch hätte eine Regierung derzeit leichteres Spiel noch viel tiefer in die Privatsphäre einzudringen, als sie es momentan tut und vorhat zu tun.
Mag naiv sein, aber manchmal muss man Dinge tun und später um Verzeihung bitten - wenns der Mehrheit nützt und niemandem schadet. Sobald die Polizei dann zum ersten mal unbegründet in eine Wohnung hüpft, dürfen gerne die Mistgabeln gewetzt werden.
Ich halte die Kommunikation der Regierung derzeit für leider ziemlich schwach.
Ganz generell wurde viel zu wenig zwischen Empfehlungen und verbindlichen Vorschriften unterschieden.
Das führt dazu, dass niemand wusste dass man sich daheim so viele Gäste einladen darf wie man will (Achtung: Ausnahmen in einzelnen Bundesländern, zB Tirol). Eine gute Idee waren Besuche natürlich nicht und sind es auch weiterhin nicht.
Der jetzige Erlass führt somit wahrscheinlich zu vermehrten Besuchen, weil „bis 5 Gäste ist es ja eh ok“. Noch blöder: Dass Besuche in Tirol auch weiterhin verboten sind ist für einen Normalbürger kaum zu durchschauen. Da wird es einige Anzeigen geben, und nach dieser Kommunikation können die Leute nicht mal viel dafür.
Nebenbei gesagt: Ein Erlass für den Einzelnen nicht verbindlich. Möchte man Personen strafen, die sich in privaten Räumen treffen, so muss man die Rechtsgrundlage erst einmal schaffen (wie es Tirol gemacht hat). Ich vermute die Regierungsparteien haben das deshalb nicht gemacht, damit ihnen niemand vorwerfen kann sie würden die Verfassung missachten. Die Probleme sollen die Behörden bekommen, die völlig ohne Rechtsgrundlage in Wohnungen eindringen oder Strafen aussprechen.
Wie auch immer, ich versteh @anon36186958 und egal wie es gemeint ist, sowas muss nicht sein und kann auch anders kommuniziert werden.
Bitte ALLE Beteiligten ein wenig vom Gas!
Und wer sagt das wir nicht solche „Zustände“ wie in Ungarn bekommen?
Dort hat gerade mal 10 Jahre gedauert für die aktuellen Zustände, das ist imho keine Zeit.
Und Kurz ist und war schon immer ein machtgeiler Typ, das ist erst der Anfang.
Tracking kommt bestimmt und geht auch nicht mehr, eingeredet wird der Masse werden das man es machen muss da man sonst keine Lockerungen machen kann.
Verschwinden wirds dann nie wieder es wird höchstens noch „strenger“.
Der Mensch bleibt immer gleich dumm, das war er vor über 1000 Jahren, vor 100 Jahren, vor 80 Jahren und jetzt genauso.
das passiert doch?
§ 4 Covid-19-MaßnahmenG:
Dieses Bundesgesetz tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.
§ 10 der VO für Vorkehrungen im Anwendungsbereich des Strafvollzugsgesetzes zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2020 außer Kraft.
§ 7 der VO auf Grund von § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes
Diese Verordnung tritt mit 16. März 2020 in Kraft und mit Ablauf des 13. April 2020 außer Kraft.
§ 5 der VO für Vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 13. April 2020 außer Kraft.
(…)
(4) Die §§ 1 bis 3 treten mit Ablauf des 13. April 2020 außer Kraft.
(5) § 4 tritt mit Ablauf des 24. April 2020 außer Kraft.
=> ich sehe da genau das gegenteil der ungarischen methoden, eine von haus aus mit zeitlichem ablauf gesegnete regelung der maßnahmen. und in welch kurzen abständen müsste sich eine regierung rechtfertigen, wenn ein teil der § schon in bisserl mehr als einer (!) woche wieder aus kraft treten.
ein anderer würde sagen, dass auf grund der regelmäßigen pressekonferenzen und gebotenen transparenz die regierung ständig um rechtfertigung bemüht ist.
Und man fühlt sich als Bürger, der sich an die Vorgaben hält und diese auch durchaus sinnvoll sah, regelrecht verhöhnt, ich halte Abstand, hab Maske und Einweghandschuhe, weiche aus, lasse Leute vorgehen, werde dafür von manchen noch komisch angeschaut und dann heißt es, bis zu 10, 11, 12 Leute wären eh okay in einer Wohnung. Das fasst man einfach nicht. Und vorher wird gebetsmühlenartig „Abstand halten“ usw. kommuniziert. Das kanns ja wohl echt nicht sein. Damit widerspricht man allem, was man selbst propagiert. Damit werden ja Infektionen geradezu gefördert.
Ein weiterer Fall, bei dem ich nicht sicher bin ob Inkompetenz oder Absicht vorliegt:
In der ZIB 2 kennt gerade ein Vertreter des Gesundheitsministeriums seine eigene Verordnung nicht. Er erzählt, dass die Wohnung zwar zum Spazierengehen verlassen werden darf, aber nicht in der Absicht jemanden zu besuchen. Kein Wunder also, dass er den neuen Erlass selber nicht versteht, wonach nicht mehr als 5 Personen zu Besuch kommen sollen.
Zum Nachlesen: RIS - Verordnung gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 04.04.2020
Öffentliche Orte im Freien dürfen alleine (oder mit Personen aus dem selben Haushalt) betreten werden. Von Spazieren oder irgendeiner sonstigen Absicht ist keine Rede (Abweichendes gilt in einzelnen Bundesländern).
Nochmals: Das ist kein Plädoyer unvorsichtig zu sein, bitte bleibt daheim wenn ihr könnt. Aber wenn nicht einmal Personen aus dem Ministerium die Regeln durchschauen finde ich es doch bedenklich wenn jetzt Leute abgestraft werden.