Coronavirus (COVID-19)

aber so wie er das erzählt ist das doch im einklang mit der von dir verlinkten vo?

§ 1 - das betreten öffentlicher orte ist verboten, außer die aufzählungen in § 2:

  1. notfallsituation
  2. betreuung/hilfeleistung unterstützungsbedürftiger
  3. ausgang für notwendige grundbedürfnisse
  4. arbeiten
  5. spazieren gehen im freien mit haushaltsangehörigen, gassi gehen; gegenüber anderen personen muss sicherheitsabstand eingehalten werden.

oder meinst du etwas anders?

Das „spazieren gehen“ ist aber eine reine Erfindung. Es geht um das Betreten von „öffentlichen Orten im Freien alleine, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren“. Eine bestimmte Absicht (spazieren gehen) verlangt die Verordnung nicht. Es ist also nicht verboten (auch wenn nicht gescheit), öffentliche Orte alleine mit der Absicht zu betreten, andere Leute zu besuchen. Sobald du beim Haus angelangt bist handelt es sich um keinen öffentlichen Ort mehr, sodass auch keine Ausnahme mehr nötig ist.

ich lese die z5 anders; nämlich in zusammenhang mit den vier vorangegangenen ziffern.

hier wird immer der ort zu den man möchte, wenn auch abstrakt, beschrieben plus den zweck, den man erfüllen möchte.

z1: abwendung von gefahr für leib, leben, eigentum:
ort: überall anders, nur weg von der gefahrenquelle
zweck: abwendung von gefahr

z2: betreuung von unterstützungsbedürftigen personen
ort: private räumlichkeiten dieser unterstützungsbedürftigen personen
zweck: ihnen zu helfen

z3: deckung der notwendigen grundbedürfnisse (auch begräbnisse)
ort: supermärkte, apotheken, ärtze (friedhöfe)
zweck: deckung der notwendigen grundbedürfnisse (bzw besuch einer grabstätte)

z4: im zuge von beruflicher tätigkeit
ort: büro oder wo man immer auch tätig werden muss
zweck: berufliche tätigkeit

z5: betretung öffentlicher räume
ort: öffentlicher raum
zweck: betretung öffentlicher räume - nicht mehr, und nicht weniger; hätte der minister etwas anderes gemeint, ist es für mich unverständlich, dass er es nicht, wie in den z 1-4, spezifiziert hat; insofern ist z5 genauso zu verstehen wie z1-4: eng am wortlaut, nicht weit. es geht um die betretung des raumes und keinen darüber hinausgehenden zweck. in diese z5 würde fallen: spazieren gehen, gassi gehen, radfahren, nordic walking …

verstärkt wird dies mMn auch durch § 6: im falle einer kontrolle ist glaubhaft zu machen, warum eine ausnahme zum betretungsverbot öffentlicher räume iSd § 2 bestünde. ich denke nicht, dass der zweck „osterfeier bei meinen verwandten“ in diesem gedeckt ist. dafür fehlt mir jeglicher anhaltspunkt.

aber das ist nur meine interpretation der regelung.

Eine interessante Auslegung, die auch etwas für sich hat, auch wenn ich das immer noch anders sehe. Für mich liegt der Unterschied zwischen Z1-4 und Z5 darin, dass man bei den anderen Gründen nicht alleine unterwegs sein muss. Deshalb muss man sich auch nach § 6 rechtfertigen können. „Ich bin alleine unterwegs“ sollte mMn aber als Rechtfertigung genügen.

Wenn deine Interpretation stimmt, wird dieser Erlass aber noch seltsamer. Niemand darf kommen, aber jedenfalls nicht mehr als 5 Personen.

Vielleicht kann uns ja auch @gonknoggin wieder ein kurzes Update geben. In Singapur ist man ja bereits im zweiten Shutdown, also diese „Auf und Zu Phasen“ die wohl auch bei uns angestrebt werden, so lange es keinen Impfstoff gibt.

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Der letzte Absatz wiederspricht sich voll, man hängt echt in der Luft und ich bin mom echt nicht sicher was nun gilt. Jedentag neue Regeln quasi fast.

In Tirol in Innsbruck hier bin ich etwas verwirrt gerade warum das Lokal Frankys jetzt und andere höchstwahrscheinlich auch, Essen per Abholung anbieten. Klar wegen der Wirtschaft, aber wo steht das ich rausdarf um zu einem Restaurant zu gehen laut Paragraph und das Essen abholen darf mit Mindestabstand.

das wurde glaube ich am freitag durch die regierung verlautbart dass das wieder zulässig ist/wird. ob das gesetzlich auch (schon) festgelegt ist, weiß ich nicht. (vielleicht ist es auch als gesetzesauslegung interpretierbar.)

Essen holen = grundbedürfnisse abdecken (z3), dass gasthäuser wieder essen zum abholen anbieten dürfen steht in einer anderen Verordnung- bin nur gerade am handy online, da ist mir das raussuchen zu umständlich.

Edit:

§ 3 (6) ist es

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011076

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Es kommen heute noch Details! Wurde wohl eingesehen, dass der Erlass irgendwie Scheiße war…

Unbenannt

Was mich noch mehr nervt als dieser Virus ist vielerorts die Berichterstattung der Medien. Die Anzahl Infiszierten wird immer in grossen Lettern ja schon fast abgefeiert. Ist ja logisch nehmen die Infiszierten täglich zu, wenn man nur aufaddiert. :man_facepalming:
Jedoch über die vom Virus mittlerweile geheilten liest man kaum ein Wort. In der Schweiz sind es schon über 6‘400, sowas passt wohl nicht ins Schema zu positiv. :man_shrugging:
Auch dass die Schweiz mittlerweile 40 Patienten aus Frankreich übernommen hat und mit Italien im Gespräch darüber ist, ist höchstens eine Randnotiz wert.

Auch ganz schlimm sind die ganzen Kommentarenschreiber auf den Onlinemedien die in einer Aufregung davon berichten, dass sie gerade wieder 10 Leute am See gesehen haben. Für solche Menschen ist es ja schade gibt es die DDR nicht mehr, die Stasi hätte an diiesen Möchtegern Denunzianten viel Freude gehabt.

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infizierten, infizierten, infizierten!
so, und jetzt du 100 mal!
:wink:

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das ist sowieso ein thema für sich. adressaten von erlässen sind ja nicht wir, normalo-bürgerInnen, sondern die jeweiligen behörden. zb: finanzmin erlässt einen erlass, wie eine gewisse sachlage zukünftig im zuge der finanzverwaltung zu handeln ist (zb auf grund letzter gerichtlicher entscheidungen).

in diesem fall richtet sich der erlass ja auch an die landeshauptleute. sprich, die wären in der pflicht gewesen etwaige verordnungen zu erlassen, welche diese vorgabe exekutierbar gemacht hätten, was natürlich ein (rechtlicher) kauderwelsch ist, weil dann 9 verschiedene länder eine regelung treffen, die vlt nicht 1:1 „wirken“.

auch seltsam, dass in der einen verordnung (siehe oben) es gewisse ausnahmen gibt für betretungsverbote, in der begräbnisse explizit erwähnt werden, hochzeiten aber nicht; in diesem erlass aber die hochzeiten genannt werden. warum man also vermählungen nicht gleich in die verordnung gepackt werden – i versteh’s net.

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Hmm - du hast da offensichtlich viel Plan von Recht etc… studierst du was in der Richtung?

Du hast vollkommen recht :slight_smile:

https://www.msn.com/de-at/nachrichten/coronavirus/covid-19-zahl-der-intensivpatienten-steigt/ar-BB12bon0?ocid=BingHPC

Ad hoc hätte ich jetzt gesagt, dass Begräbnisse einen anderen Zweck als Hochzeiten dienen. Das eine ist Sanitätswesenstechnisch nicht aufschiebbar (sonst wird die Leich schlecht) das andere ist ein privatrechtlicher Vertrag, der lediglich ins Standesamt eingetragen wird (da wird nur die Beziehung schlecht, ist vielleicht in der unmittelbaren Umgebung auch nicht so schön, aber dafür stinkts nicht so sehr).

Kurz hab ich auch wegen kompetenzrechtliche Gründe überlegt, aber da ja Leichen- und Bestattungswesen explizit in Art 10 B-VG genannt wird, ist es das sicherlich nicht.

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Nein, aber ich denke die Sprecherin von Caritas und Co ist darüber im Bilde welche Masken im Supermarkt verteilt werden. Also ich denke es geht den Pflegeeinrichtungen schon um diese „Einweg-/wegwerf“ Gesichtsmasken die fehlen.
Wir haben uns jetzt selbst welche gemacht, ein Schal, Tuch oder Ähnliches sollte es ja auch tun.
Schrecklich wenn man sieht das Handschuhe und Masken nun den Boden vor den Märkten bzw. den Parkplatz säumen, vollpfosten. :angry:

Und Kogler ohne Maske freitags im Supermarkt … indiskutabel, wenn er als Vizekanzler das propagiert und sich dann so verhält.

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Pflicht is es erst ab Montag.

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Darum geht es ned, wenn man es als Regierungsvertreter propagiert, kann man sich nicht so verhalten. Dann soll er einen Schal nehmen. Bei meiner Billa gab es gestern auch keine Maske en, deswegen habe ich einen langen Schal mitgehabt. Meine schon vor Wochen bestellten Masken zum Waschen kommen erst nächste Woche.
Und wo ist eigentlich der Unterschied zw. Geschäften unter und über 400 qm? Die einen müssen, die anderen nicht. Auch unverständlich.