Welchen denn? Den Anstoß, den Steger schon in den 1980ern gegeben hat und später Haider und dann Strache, dazwischen sogar ein Kurz und jetzt halt Kickl? Die Sau, die von rechts regelmäßig durchs Dorf getrieben wird, nennt sich immer wieder mal etwas anders, aber es bleibt die gleiche Sau. Finde ich persönlich mittlerweile eher entbehrlich statt wertvoll.
Es sei aber freilich jedem gestattet, sich weiterhin jeder Nebelgranate hinzugeben - geändert hat das in den letzten Jahrzehnten wenig.
Befruchtend fände ich einen Dialog über Lösungen zu den eigentlichen Problemen.
Ich meine damit, die Themen anzusprechen, mit denen die FPÖ punktet, und die Gründe dafür. Und drüber zu reden, auch wenn man nicht derselben Meinung ist.
Das ist ja die Basis, um sich dann über Lösungsideen auszutauschen.
Ja, mit rechtsextremen Leuten, die das bewusst und aus echter Überzeugung sind, wird man so auch nicht weiterkommen. Das ist vergeudete Zeit. Aber gibt ja auch viele, die eigentlich nicht so festgelegt sind. Und die sollte man auch ernstnehmen.
„Populismus ist ein politisches Phänomen, das sich durch die Vereinfachung komplexer Probleme und die Ansprache von Emotionen statt Sachargumenten auszeichnet. Populistische Politiker stellen sich oft als Stimme des „Volkes“ dar und grenzen sich gegen eine als korrupt und abgehoben wahrgenommene Elite ab.“
Unsere Welt hat sich viel zu schnell verändert. Angefangen bei der Globalisierung, über den weltweiten Lobbyismus bis hin zur Asylpolitik und der Digitalisierung. Das erzeugt bei vielen Menschen Angst.
Wer glaubt, dass es auf all diese Themen einfache Antworten gibt liegt falsch. Lösungen haben aktuell wieder die etablierten Parteien noch die Populisten. Letztere meiner Meinung nach ganz sicher nicht.
Aber hey, das Gedächtnis des wählenden Volkes gleicht dem eines Goldfisches - wir wollen es scheinbar einfach noch mal wissen. Betrachtet man die Geschichte, folgen einer politischen Liberalisierung immer konservative Ströme. Ich hoffe nur, dass ich die Phase der nächsten Liberalisierung noch erleben werde.
Ich hab mich auch sehr über diese Nachricht gefreut!
Vielleicht rechnen die Grünen damit, dass sie in die nächste Regierung eh nicht reinkommen und versuchen jetzt in den letzten Atemzügen noch ein paar Sachen auf Schiene zu bekommen, auch wenns ÖVP-Leuten nicht passt.
Insgesamt ist es halt schon problematisch, dass ein exekutivorgan, das für die Ausführung zuständig ist, sich über einen länderbeschluss hinwegsetzt. Da läuft halt dann nix mit freiem Mandat und Gewissensentscheidung. Das ist halt am Ende das Problem der europäischen Union, dass der Rat über Gebühr legislativ tätig wird, aber insgesamt nur von exekutiven Organen besetzt wird.
Wobei ist das nicht genau das, worüber hier von unterschiedlichen Experten gestritten wird, ob man hier über einen Länderbeschluss reden kann, der in der Frage relevant ist? Ich hab gestern ein paar Kommentare dazu gelesen, aber es gibt hier halt zwei Grundfragen: Ist der Einstimmigkeitsbeschluss noch gültig, wenn zwei Länder jetzt sagen, dass sie es sich überlegt haben? Und: Gilt der Einstimmigkeitsbeschluss auch noch, wenn das Gesetz seit der letzten Abstimmung signifikant geändert wurde (sprich: Gilt die Abstimmung für jede Version des Gesetzes oder nur für die damals gültige)? Und da könnte es halt tatsächlich eine Lücke geben. Der Verfassungsdienst sagt (befragt von der ÖVP), dass der Beschluss Gültigkeit hat, sofern er nicht (scheinbar ebenfalls einstimmig) aufgehoben wird und dass es irrelevant ist, dass das Gesetz seit damals massiv verändert wurde; die vier Experten, die von den Grünen befragt wurden, sagen das Gegenteil. Ich bin überhaupt kein Jurist, nur ein interessierter Staatsbürger, aber wenn sich schon die Juristen nicht einig sind …)
Andererseits rechne ich sowieso mit einer österreichischen Lösung: Vermutlich geht es sich auf EU-Ebene eh nicht aus, dass die Abstimmung durchgeht, dann kommt es zu keiner Abstimmung - und damit hat keiner sein Gesicht verloren.
Was mir aber auch überhaupt nicht klar ist: Die ÖVP redet von Verfassungsbruch, auch manche Medien davon, dass es zumindest rechtlich heikel ist, sich hier über einen Beschluss der Länder hinwegzusetzen. Auf der anderen Seite findet man aber auch, dass die Landeshauptleutekonfrerenz in der Verfassung nicht existiert und ihre Beschlüsse rechtlich nicht bindend sind (realpolitisch ist natürlich was anderes, aber trotzdem). Na was denn nun?
das einzige, das ich mir herleiten kann mit meinem beschränkten wissen: art 77 b-vg legt die bundesministerien und ihren kompetenzbereich fest.
Artikel 77. (1) Zur Besorgung der Geschäfte der Bundesverwaltung sind die Bundesministerien und die ihnen unterstellten Ämter berufen.
(2) Die Zahl der Bundesministerien, ihr Wirkungsbereich und ihre Einrichtung werden durch Bundesgesetz bestimmt.
(…)
wenn man der argumentation der kanzler-partei folgt, wäre somit eine kompetenzüberschritung von bm.in gewessler ein verfassungsbruch, weil sich die kompetenzverteilung ja nicht nur aus dem bundesgesetz für bundesministerien, ableitet, sondern dieses eben auf art77 b-vg zurückgreift.
§ 1. (1) Bundesministerien im Sinne des Art. 77 B-VG sind:Bundesministerien im Sinne des Artikel 77, B-VG sind:
1 . das Bundeskanzleramt,
(…)
9 . das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie,
(…)
11 . das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft,
(2) Soweit der Bundespräsident mit Entschließung gemäß Art. 77 Abs. 3 B-VG die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einem eigenen Bundesminister überträgt, führt dieser einen auf die ihm übertragenen Angelegenheiten hinweisenden Titel.
Um Grunde nix - die ÖVP wird poltern und medienwirksam eine Klage einreichen. Diese wird sich ziehen und nach der Wahl aus dem Blickfeld der Öffentlichkeit verschwinden. Irgendwann kommt eine beiläufige Meldung das Verfahren sei eingestellt.
Für den Wahlkampf haben beide Partein ihre Bubble bedient. Das Bild vom Feind weiter einzementiert.