Politik

Rechtsabbiegen bei Rot finde ich schon gut…würde ich auch als Autofahrer begrüßen. Es gibt einfach Ampeln wo man steht ohne dass etwas dagegensprechen würde abzubiegen, weil eben nichts kommt.

Aber als Fahrradfahrer - aber vor allem mit dem e-scooter - steige ich derzeit einfach ab…schiebe es um die Kurve am Gehsteig und steige wieder auf und fahr weiter…also wenn ich es eilig hab :slight_smile:

Ohne dass ich dabei irgendjemanden gefährde.

Aber ja gegen die einbahn fahren ist gut, dass es jetzt draußen ist, weil das ist halt echt gefährlich bei Kreuzungen.

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Das Ganze läuft ja unter „Sicherheit für Fahrradfahrer erhöhen“. Wenn die Gruppe die sich schon jetzt am wenigsten an Verkehrsregeln hält (und ich spreche da selbst als Radfahrer, der halt nur in der Minderheit jener ist die sich an die Regeln halten) auch noch bei Rot fahren darf, sehe ich eher mehr Verkehrstote oder zumindest Verletzte als bis jetzt.

Generell gehört imo aber viel mehr kontrolliert. Ich wohne selbst in einer Einbahnstraße und da fahren fast minütlich Radler und E-Scooter entgegen die Fahrbahn.
Wenn schon keine Kontrollen möglich sind, dann eben eine eindeutige Kennzeichnung - sei es in Form eines Kennzeichen oder etwas ähnlichem. Dann können die Raudis, wie auch beim Auto zumindest angezeigt werden.

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In Wien hab ich schon viele Einbahnstraße gesehen wo steht „ausgenommen Radfahrer“. Immer ein Vergnügen, wenn einem ein Radfahrer entgegen kommt.

Gut, da wäre es ja erlaubt - meist gibts da dann sogar ne Radlspur - bei uns steht das aber nicht.

Aber gut, bei uns fahren sogar teilweise Autos gegen die Einbahn. Das sind dann die Oberspezis.

Um es zynisch zu sagen. Hätte Assange doch nur Kriegsverbrechen von Russland aufgedeckt, dann wäre er jetzt ein Held.

Ein beispieloser Angriff auf die Pressefreiheit der sogenannten „freien Welt“ Wenn Russland Systemkritiker verschwinden lässt, gibt es zurecht ein grosses entsetzen. Bei Assange nur beiläufiges Schulterzucken.

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Nun also doch - wegen gesundheitlicher Probleme, wegen dem hohen Druck
Kann man glauben oder auch nicht

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Ach, kommt ja quasi von der ÖVP. Was bitte soll daran nicht stimmen. Wie du überhaupt das in Fragen stellen kannst… :wink:

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Aber das war doch so ein toooolles Projekt:

In der heutigen Zeitung glänzt die ÖVP wieder mit abgehobenen und dummen Spartipps.

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Ja, wenn es eben kein Brot zum Essen gibt, dann soll man doch zum Kuchen greifen. Ich verstehe halt nicht, wie man auf solche Aussagen kommt. Entweder komplett aus dem Kontext gerissen oder einfach nur echt bescheuert.

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Politiker sollten generell die „Pappen halten“ wenn ihnen der Gedanke, Spartipps geben zu wollen in das weiche Hirn schießt.

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Eine weitere Niederlage für Russland.

Wie ist das eigentlich in Österreich?

Zeitung lesen dann weißt du es :wink:
War die letzten Tage eh allgegenwertig.

ZB:

seit 1975 in Österreich kann mit der Fristenlösung eine Schwangerschaft abgebrochen werden kann, solange dies innerhalb der ersten drei Schwangerschaftsmonate erfolgt – ansonsten droht der Frau bis zu ein Jahr Haft

Der eigentlich der interessante Kern des Schwangerschaftsabbruch

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Nicht ganz

§ 97. (1) Die Tat ist nach § 96 nicht strafbar,

1.wenn der Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft nach vorhergehender ärztlicher Beratung von einem Arzt vorgenommen wird; oder

2.wenn der Schwangerschaftsabbruch zur Abwendung einer nicht anders abwendbaren ernsten Gefahr für das Leben oder eines schweren Schadens für die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren erforderlich ist oder eine ernste Gefahr besteht, daß das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde, oder die Schwangere zur Zeit der Schwängerung unmündig gewesen ist und in allen diesen Fällen der Abbruch von einem Arzt vorgenommen wird; oder

3.wenn der Schwangerschaftsabbruch zur Rettung der Schwangeren aus einer unmittelbaren, nicht anders abwendbaren Lebensgefahr unter Umständen vorgenommen wird, unter denen ärztliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist.

Generell 3 Monate

Gefahr für das Leben der Schwangeren, Unmündigkeit der Schwangeren, Geistige oder Körperliche Behinderungen → bis zum Eintritt der Wehen.

Darum auch „Details“ und der Link von der gv :wink:

§ 97 Abs. 1 Z 2 und 3 sind keine „Details“ sondern eigentlich der interessante Kern des Schwangerschaftsabbruch. Die Fristenlösung ist ein guter Kompromiss, aber die Möglichkeit der Abtreibung bei Unmündigkeit bis zum Einsetzen der Schwangerschaft und auch die Abtreibung aufgrund körperlichen und geistigen Schädigungen sind schon wirklich starke Regelungen. Gerade dadurch, kann die werdende Mutter wirklich lange überlegen, ob sie abtreibt, oder sich für die Geburt entscheidet.

Klassische 70er Jahre Gesetzgebung. Man erkennt ein Problem und bringt rechts und links so zusammen, das beide damit gut leben können. Schade das das abhanden gekommen ist.

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Gut, habe meinen Post entsprechend abgeändert, damit alle zufrieden sind.

Mir gings auch mehr darum dass man das alles durch ein paar Klicks leicht herausfindet, oder eben in einer Zeitung nachlesen kann.

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ad Fristenregelung: es hat einzig und allein Entscheidung der jeweiligen Frau zu sein, das geht keinen Politiker und schon niemanden aus der Kirche etwas an.
Ist wie bei der Sterbehilfe - Ö ist hier einfach rückständig. Sollte ich schwer erkranken, werde ich sicher keine Beratung in Anspruch nehmen, das wäre dann meine Entscheidung, zu gehen, und da hat mir niemand dreinzureden. Und ich kann mich auf eine Freundin und sie sich auf mich verlassen im Fall des Falles.

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Das traurig ist, sie hat nicht mal verstanden warum es die Empörung gab. Wie deppert kann man eigentlich sein?

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