Ich check überhaupt nicht was da bei Amazon abgeht.
Erst ne Mail man kann das angegeben Lieferdatum vergessen. Ok.
Anruf beim Support, Lieferung kommt pünktlich. Aha.
Kurze Zeit später wieder eine Mail. Diesmal blahblah Entschuldigung. Lieferung kann sich verspäten. Wenn’s bis 27. nicht da ist meld dich halt nochmal. WTF?!
Trackingnummer der österreichischen Post funktioniert nach wie vor nicht.
Soeben einen Anruf erhalten vom MM SCS Nord. Meine Konsole ist noch nicht eingetroffen, wird sie aber heute und dann wird sie auch gleich verschickt. Man bekommt keine Mail Bestätigung oder ähnliches weil das nicht machbar ist. Zumindest bei mir weil ich hatte eine Abholung vor Ort gewählt. Die Dame war sehr nett, meinte es kommen 35 Tickets bzgl. der PS5 rein pro Stunde.
Sie geht auf jeden Fall heute raus und ich denke sie wird dann am Montag eintrudeln.
Bin ja gespannt wie es weiter geht.
Besser als jeder Krimi.
Ruf heute Abend oder morgen Früh nochmal an, vielleicht lässt sich ja was rausschlagen wenn man ihnen ordentlich auf die Nüsse geht.
Ein Freund von mir wartet auf die PS5, die vom MM Lugner City veschickt werden soll, ursprünglich Filialabholung. Der hat sich extra heute und morgen frei genommen dafür
Ich leide auf alle Fälle mit euch! Ich hatte das ganze Versanddrama mit der Series X letzte Woche.
problem ist bei der argumentation nicht der preis, sondern „gewerbsmäßig“. sprich: dass der beschuldigte eine organisation aufgebaut hat, die es ihm ermöglicht wie ein gewerbe aufzutreten um diese straftat zu begehen. – ein inserat auf willhaben wird hier noch nicht als ‚gewerbsmäßig‘ gewertet werden.
Wenn DHL die Konsole bis Samstag nicht liefert, dann hole ich sie einfach bei Saturn ab. Hab ja sechs Tage Zeit dafür. Aber aktuell hoffe ich noch auf Freitag.
Das hier ist aber kein Wucher. Lies dir mal durch was Wucher ist: https://de.wikipedia.org/wiki/Wucher
Hinweis: wenn der Käufer quasi gezwungen ist die Ware zu kaufen zu einem erhöhten Preis. Nicht wenn er es freiwillig und wissentlich macht.
wenn jemand den Leichtsinn, die Zwangslage, Verstandesschwäche, Unerfahrenheit oder Gemütsaufregung eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten für eine Leistung eine Gegenleistung versprechen oder gewähren läßt, deren Vermögenswert zu dem Werte der Leistung in auffallendem Missverhältnisse steht.
Zwanglage ist nur einer der Tatbestände, man könnte davon sprechen, dass jemand sich so auf eine PS5 freut, dass er bereit ist, anstatt den 500€ in Wirklichkeit 1000€ bereit ist zu bezahlen. Ist aber eine Argumentation, mit der ich nicht unbedingt vor Gericht gehen mag.
Was aber sehr wohl relevant ist, ist die laesio enormis. (§ 934 ABGB) bei der muss ich als Kläger nicht eine bestimmte Gemütslage beweisen, sondern nur, ob der Kläger nicht einmal die Hälfte dessen erhalten hat, was er gegeben bzw. bezahlt hat. Das ist deutlich einfacher. Das müsste dann aber 1000,01€ sein, dann wäre es eine laesio enormis.
Und strafrechtlich wird das ganze irrelevant sein, in den Statistiken finden sich zwischen 1-2 Verurteilungen pro Jahr. 2019 ist ein Ausreißer mit 8. Im Gegensatz zu rund 2500 Verurteilungen wegen Diebstahl, um das in ein Verhältnis zu setzen.