#metoo

Kleiner Reminder, dass auch in diesem Jahr Männergewalt weiterhin ein großes Problem war und ist.
Als ein Beispiel stellvertretend für viele: Gisele Pelicot, die ihren schrecklichen Fall immerhin endlich mal in eine Erfolgsgeschichte wandeln konnte.

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The first big trial to result from the #MeToo movement in the video games industry began in France on Monday, with three former executives from the French video game company Ubisoft accused of sexual harassment and bullying, one of whom is also accused of attempted sexual assault. …

… A court in Bobigny in Seine-Saint-Denis will hear that between 2012 and 2020 the company’s offices in Montreuil, east of Paris, were run with a toxic culture of bullying and sexism that one member of staff likened to a “boys’ club above the law”. …

Quelle:

Servicepost mit einer Auswahl an News zu „Einzelfällen“ in Februar und März.

Ich weiß, dass derzeit niemand Bock auf negative Nachrichten hat. Aber ich wills trotzdem hier posten, weil hier hauptsächlich Männer unterwegs sind und es wichtig ist, dass Männer verstehen, mit welcher Lebensrealität sich Frauen täglich auseinandersetzen müssen. Egal, ob sie grad die Kapazitäten dafür haben oder nicht.

– Christian Ulmen, der mit seiner Ehefrau, Collien Fernandes, quasi das online gemacht hat, was der Mann von Gisele Pelicot mit ihr gemacht hat. Und sich jetzt – oh, Wunder – von den Anwälten von Till Lindemann und Luke Mockridge vertreten lässt.

– Weißmann. Ihr habt es hoffentlich alle mitbekommen.

– Der Tischtennis-Jugendtrainer

– Christopher Seiler, der sein Verhalten auf „Dämonen“ schiebt. Oida …

– Der Uni-Mitarbeiter

– Der Sportclub Funktionär (es gibt übrigens so viele Berichte zu Trainern und Co., die Jugendliche und Frauen im Sport in Umkleiden filmen, da ist es gar nicht so leicht, einen konkreten Fall zu googeln)

– Der Bergsteiger, der seine Pratnerinnen zurücklässt. Und sowas dürfte so häufig passieren, dass sich ein eigener Begriff dafür entwickelt hat: Alpine Divorce.

– Immer noch die Epstein Files

– Und in Österreich sind wir aktuell bei 5 Femiziden in diesem Jahr

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Der Fall um den Tod am Großglockner passt da nicht ganz rein. Der ist ja mittlerweile auf Grund des kürzlich stattgefundenen (und medial stark begleiteten Prozess) sehr gründlich aufgearbeitet. Da lag weder ein geplanter Tötungsdelikt noch das Ausnutzen irgendwelcher Machtstrukturen vor. Tatsächlich haben Beide ihre Fähigkeiten überschätzt. Sie ihre körperlichen Fähigkeiten und er seine als Bergführer. Dafür wurde er dann auch angeklagt - nicht weil er sie zu etwas gezwungen oder genötigt hätte, sondern weil er, als der erfahrenerer Alpinist von Beiden, die Tour nicht rechtzeitig abgebrochen hat. Eine böswillige Tat im Sinne von MeToo kann ich hier nicht erkennen.

Gibt dazu eine gute Aufarbeitung von Inside Austria:

P.S.: Das soll keinen der von dir aufgezählten Fälle relativieren! Fand nur der eine Punkt passt nicht in die Kategorie Me too.

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Bin bei allem bei dir außer (wie @Vino schon schrieb) bei

Zum Rest, einfach traurig was für Gestalten da rumrennen. Machtgeile Idioten die glauben sie können sich alles erlauben

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Jetzt ist schon wieder was passiert.

Was ich so problematisch bei den Betretungs- und Annäherungsverboten finde, ist ihre geringe Dauer. Nach zwei Wochen (maximal vier) beginnt das Spiel von vorne. Zwei Wochen sind rum wie nix.

https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/notfaelle_unfaelle_und_kriminalitaet/gewalt_in_der_familie/5/Seite.299420

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Metoo sicher nicht, aber er hat trotzdem seine Freundin alleine am Berg erfrieren lassen. Er hätte es einschätzen können müssen, dass sie das nicht schafft und gar nicht erst mit ihr da raufgehen sollen. Notruf absetzen und schon wäre vermutlich alles halbwegs gut ausgegangen… mit ein paar Zehen weniger eventuell.

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Wobei Annäherungsverbote generell länger dauern.
Da kenne ich es, dass es so 6 Monate dauert mit der Option auf Verlängerung auf ein Jahr.

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Nein, das Annäherungsverbot dauert grundsätzlich einmal zwei Wochen. Das ist dann eine polizeiliche Anordnung. Wenn innerhalb dieser zwei Wochen eine einstweilige Verfügung beim zuständigen Gericht beantragt wird, dann wird diese Dauer auf bis zu sechs Monate bzw bis zu einem Jahr verlängert.

Aber da muss ein Antrag gestellt werden, wird das nicht, endet das annäherungsverbot.

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Ah ok.

Hab da die Ausdrücke verwechselt :sweat_smile:

Für mich war ein Annäherungsverbot, dass sich der Täter nicht auf 100m nähern darf.
Und das wurde bei einem Fall von mir auf 6 Monate festgesetzt und dann auf ein Jahr erweitert. Das erledigte dann das Gewaltschutzzentrum.

War spannend da der Täter innerhalb der 100 Meter seine Wohnung hatte, aus der er dann ausgezogen ist.

Den Ausdruck Wegweisung kenne ich von den zwei Wochen in denen der Täter die gemeinsame Wohnung nicht mehr betreten darf.
Aber vielleicht verwendet die Polizei die Ausdrücke, weil man sich da mehr drunter vorstellen kann.
Zumindest bei den letzten 3 war das so, die ich miterlebt hab.

Edit: Ich war nicht der Täter …. Damit keine Missverständnisse aufkommen :sweat_smile:

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Packe das Short mal hier rein.

Deutschland 1966 und sie hetzen gegen die Pille
https://youtube.com/shorts/LIRTXBXbO6I?si=gFo2ptgiqXaEYZr8

Allein bei einigen Kommentaren zieht sich mir alles zusammen. Manche wollen einfach nur wieder zustände wie damals haben, wo die Frauen nichts machen und sagen durften.

Einerseits endlich mal eine gute Nachricht, die mich wieder mal sehr dankbar für die EU macht.
Andererseits frustrierend, weil den US Tech-Gaunern sowas ziemlich egal ist.

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Anstatt Geldstrafen einfach verbote. Wenn sich x ständig über Gesetze hinwegsetzt, muss man ihnen halt den Zugang zum europäischen Markt wegnehmen. Giftmüll lässt sich ja auch nicht so leicht in Verkehr bringen.

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leider nicht das erste mal, dass ich meldungen von übergriffigen essensboten lese.

Feiertage sind besonders gefährlich. 6. Femizid dieses Jahr. Der (Ex-)Ehemann:

Und leider:

Die Begründung fiel kurz aus: Der Beschuldigte „wusste nicht, dass dies strafbar ist und er wollte damit niemanden belästigen.“

:clown_face:

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interessant. mein prof im 1. sem meinte: „unwissenheit schützt vor strafe nicht, … außer man ist kärntner landeshauptmann.“ (damals noch auf haider und das hypo-banken-gschichtl anspielend)

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Was für ein Clownsurteil. :man_facepalming:

Kein Urteil, das ist nie an die Gerichte gegangen. Denke mal, das der fortführungsantrag Erfolg haben wird.

Wundern tut mich bei unserer Justiz schon lang nix mehr.

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