Bitte, es ging um eine Annahme. Das habe ich in meinem auslösenden Post konkretisiert.
Aber gerne nochmal:
Darauf meint @k3nny_gat:
Es ist hier also irrelevant, was tatsächlich geschehen ist, denn die Aussage war schlicht: Schuss in den Hinterkopf bei eventueller Flucht des Einbrechers = okay, wenn er Diebesgut in Händen hält.
Und das ist es mMn nicht.
Liebe Leute, die Diskussion dreht sich hier ziemlich im Kreis. Ich denke es ist alles gesagt!