So, habe gerade gesehen das am Ende der Transaktionsbestätigung ein Widerrufsformular dabei ist.
Hab das mal an Nintendo geschickt. Mal sehen was rauskommt.
Sollte eine Rückgabe nicht möglich sein, so ist das für mich persönlich ein Grund im eShop bei Nintendo nie wieder einzukaufen und die Switch in Zukunft absolut zu meiden.
Wesentlich (und rechtens) ist deine Einwilligung, nach dem Kauf nicht 14 Tage zu warten, sondern unter Verzicht des Widerrufs die Software sofort zu beziehen. Damit kannst du es auch nicht mehr zurückgeben.
naja, nur weil es in den agb steht, muss es rechtlich ja noch lange nicht in ordnung sein. ich glaub in deutschland könnte das zuletzt ergangene urteil noch eine instanz höher angefochten werden?
Ist zwar ned so leiwand wie Nintendo das handhabt, aber die Stilblüte die wir mit der digitalen Vignette haben (gilt erst nach 14 Tagen nach Kauf) auf Grund der Rückgabe Regelung ist auch nicht grad eine zufriedenstellende Lösung.
Der Kauf einer physischen Ware und einem digitalen Contend hinkt, geht hier in diesem Fall um online Kauf in einem Hersteller eigenen WebStore eines rein digitalen Produkts.
Das es bei der digitalen Vignette Alternativen zum Bezug gibt, war mir nicht bekannt, wollte aber mit dem Beispiel lediglich auf eine andere Umgangsform, mit dem 14 Tägigen Rückgaberecht bei online Käufen, hinweisen.
Mir gefallen beide Varianten nicht.
Dachte früher, dass die Rückgabe eines digitalen Artikels nach Kauf generell nicht möglich sei und wurde bei Amazon, in Bezug auf Kindle Bücher eines besserem belehrt, war ganz easy einen nicht gewollten Buchkauf rück abzuwickeln.
Fnde es schlicht und einfach schade von Nintendo, bei einem eigentlich sehr kinderfreundlichen Ruf, keine Safeline zu haben.
Ist für mich zwar jetzt kein Grund Nintendo generell den Rücken zu kehren, habe ich auch nicht vor.
Stehe aber den digitalen Spiele Käufen, auf Grund negativer persönlicher Erfahrung, eher kritisch gegenüber und bleibe bei den guten alten Cartridges.
Nachtrag, beziehe mich in meinem Unmut auf die von PlanB ermittelte Passage welche gleich bei Kauf einen Verzicht auf Rückgabe darlegt.
In dem besprochenen Fall hinkt der Vergleich überhaupt nicht. Denn ob einem die Steuerung des gekauften Titels gefällt oder nicht, hängt in keiner Weise von der Vertriebsform ab. Auch bei einem physischen Datenträger weiß ich das erst nach dem Öffnen der Verpackung und dem folgenden Anspielen des Titels.
iirc ging es in dem fall in deutschland sogar „nur“ darum einen vorbestellten, also noch nicht einmal geöffneten titel zurückzugeben. hier würde ich noch eher argumentieren, dass dies möglich sein sollte.