Politik

Ich fühle mich jetzt tatsächlich ein bisschen dümmer. Einfach weil ich mich versucht habe, mich auf die Argumentationslinie einzulassen. Auch eine Leistung.

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Wieder ein Fall von klassischer Täter-Opfer-Umkehr. Sicher, die Veröffentlichung des Besitzers des Accounts war nicht richtig (obwohl vieles für seine Schuld spricht, zumindest ist er dafür verantwortlich was von seinem Gerät verschickt wird), aber wie hätte sie sich sonst wehren sollen? Man kann solche privat versandten Beleidigungen nicht anzeigen, es gibt hier erwiesenermaßen eine Gesetzeslücke.

Und was 2010 passiert ist, hat mit der Sache rein gar nichts zu tun.

vollkommen richtig dass das mit 2010 nichts zu tun hat, da ich es aber zitiert habe, wollte ich nichts ausschneiden da ich ja sonst keine quellenangabe zur nachverfolgung (nachlesen) habe. :sweat_smile:

aber du schreibst es ja selbst: [quote=“Wiesi, post:1902, topic:2035”]
Sicher, die Veröffentlichung des Besitzers des Accounts war nicht richtig
[/quote] und genau dafür wurde sie verurteilt… für sonst nichts.

wie soll sie sich sonst wehren ist eine nicht tragbare argumentation da sie eine person in der politik war. beinahe jeder verdammte politiker bekommt seinen senf ab, aber die sind etwas klüger wie die sigi und wissen welche wellen solch ein post von ihnen schlägt.

und für alle anderen im netz beleidigten, gibt es eine blockier funktion und falls das auch nicht funktionieren sollte da die person immer wieder neue accounts anlegt, dann ist das bestimmt rechtlich abgedeckt… stalker arbeiten ja auch nicht anders. (aber bitte nicht darauf festnageln das ist nur eine vermutung)

ich kann ja jetzt nur von meiner sicht ausgehen aber keine freundin im umfeld gibt der maurer recht. die meinen alle: im internet ignorieren, im echten leben hört man das gar nicht… vl sind das aber auch nur abgebrühte frauen die mit mir teils aufgewachsen sind und mit den rauen umgangston untereinander (man weiß ja wie man(n) sich da oft artikuliert) vertraut sind…

wer weiß das schon…

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Ok, das führt zu nix. Ich bin der Meinung, dass du hier komplett falsch liegst, wie schon mehrfach in dem Thread, umgekehrt ist es sicher nicht andes, damit komm ich klar.

Deshalb klinke ich mich jetzt aus dem Thema aus, bevor ich mich wirklich ärgern muss.

Das liest sich alles so, als fände Belästigung im Netz nicht statt und das klingt genauso wie die „Argumentation“ vom Anwalt des Beercraft-Typ, Fr. Maurer hätte ja die Straßenseite wechseln können um nicht zum wiederholten Mal deppert angequatscht zu werden.

Wtf? Muss man denn wirklich jeden abscheulichen Wesenszug ausleben dürfen?

belästigung findet statt, gegenteiliges hab ich nie behauptet

war ein zitat…

und man muss nicht alles ausleben aber man kann mir nicht sagen dass nicht schon jeder mal über jemanden gelästert hat, und lieber sag ichs der person ins gesicht als hinter dem rücken zu agieren.

Finde man muss hier differenzieren. Was der Dame passiert ist ist zu veruteilen. Allerdings hat sie sich mit ihrem Vorgehen eben auch strafbar gemacht. Gewetzeslücke hin oder her.

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es gäbe die möglichkeit der

  • einstweiligen verfügung
  • klage vor einem zivilgericht

dass es also keine rechtlichen maßnahmen gegen solche personen gibt ist nicht wahr.

ich verlinke noch einmal gerne dieses video:

im übrigen ist es kein fall einer täter-opfer-umkehr, sondern, dass es einfach um die erfüllung zweierlei verschiedener tatbestände geht. zum einen das versenden von den nachrichten, das andere: die veröffentlichung der namen. person ‚a‘ kann im 1.fall das opfer und im 2. fall der täter sein.

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Ich hab das in einem anderen Interview anders gehört, aber ok, man lernt nie aus.

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Sollte keine persönliche Kritik sein, wollte nur diesen Ausschnitt zitieren. Ich weiß eigentlich immer noch nicht wie du zu diesem Zitat stehst.

Da ist aber mehr passiert als nur zu „lästern“. Ein kleiner Ausschnitt aus den Nachrichten, die sie bekommen hat: „Ich ficke dich gerne in deinen fetten Arsch […] du kleine dreckige Bitch“ . Ich glaub nicht dass ich ein Heiliger bin, aber so rede ich weder im persönlichen Gespräch noch hinter dem Rücken von anderen.

Diese Nachricht war, egal wer sie jetzt eigentlich geschickt hat, nicht strafbar. Den Wunsch, dass so etwas in Zukunft nicht mehr erlaubt sein soll, kann ich aber verstehen.

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§ 78 TKG:

(1) Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen dürfen nicht missbräuchlich verwendet werden. Als missbräuchliche Verwendung gilt:

jede Nachrichtenübermittlung, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährdet oder welche gegen die Gesetze verstößt;

jede grobe Belästigung oder Verängstigung anderer Benützer;

(…)

§ 109. TKG (1) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu 4 000 Euro zu bestrafen, wer

(…)

entgegen § 78 Abs. 1 eine Funkanlage oder eine Telekommunikationsendeinrichtung missbräuchlich verwendet;

Danke, kannte ich nicht. Immerhin eine Verwaltungsübertretung ist möglich.

noch einfacher fände ich, und so könnte man den lokalbetreiber auch belangen, auch wenn er die nachricht nicht selber geschrieben hat, auf zivilrechtlichem wege.

durch das öffentliche zur verfügungstellen eines computers hat er eine gefahrenquelle geschaffen. im falle einer gefährdungshaftung (im unterschied zum deliktischen schadenersatz) ist es nicht notwendig ein verschulden nachzuweisen. hättest ihn also auch so dran.

Auf gut Deutsch: Hätte sie einen ordentlichen Anwalt eingeschalten, wäre ihr einiges erspart erblieben.

Ich empfehle da Mag. Tomanek :smiley:

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Ein besonderer Fall ist jener von Sigi Maurer, die unerwartet zur Angeklagten wurde.

das thema der ehem nabg ist mAn keines der täter-opfer-umkehr. unerwartet kam die klage nämlich nicht. aber das wurde ja bereits in diesem thread weiter oben erörtert.

Das ursprünglich der Gastwirt die Maurer belästigt hat ist hinlänglich bekannt, macht ihn zum Täter. Das die Maurer dann einen Fehler gemacht hat und der das als Gegenstrategie ausnutzt ist mM genau das, Täter-Opfer-Umkehr.

Man wird sehen wie das ganze ausgeht, dem Kerl steht eine Anklage wegen Falschaussage ins Haus, er hat nicht nur einmal (nachweislich) gelogen.

täter-opfer-umkehr ist es mE, wenn zb: ein vergewaltiger sagt, das opfer hätte sich zu freizügig angezogen. sprich: innerhalb des selben sachverhaltes kommt es zum austausch der rollen.

hier handelt es sich aber um zwei voneinander getrennte ereignisse, für die jede der jeweils beteiligten personen für ihre handlungen wird einstehen müssen.

und ja: wenn der wirt nachweislich gelogen haben soll, dann wird auch das urteil des instanzgerichtes dementsprechen ausfallen.

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