Politik

Haha, ja ist normal. Zwei Erwachsene, zwei Kinder. Glaubst sonst hätte ich ihm die Wohnung gegeben? Ich beneide niemanden um 2700 Euro Familieneinkommen^^

Ich habe den Afghanen von einem persischen Arzt vorgestellt bekommen. Rund 50% aller Afghanen sprechen Dari (afganische Version der persischen Sprache).

Was Du überliest oder nicht, bleibt dir überlassen.

Ich hab den Artikel auf krone.at auch gelesen. Grundsätzlich muss man schon sehr vorsichtig mit diesem Medium umgehen. Die Redakteure dort sind einschlägig bekannt dafür, dass die Fantasie mitunter mit ihnen durchgeht.
Damit will ich nicht sagen, dass die Krone prinzipiell an jeder sich bietenden Stelle lügt. Aber zusätzliche Tageszeitungen zu konsumieren kann keinesfalls schaden.

Das gleiche gilt übrigens für jedes politische Couleur. Am meisten amüsieren mich diese Hanseln, die heute.at und krone.at verteufeln und dann vorbehaltlos kontrast.at zitieren. Genau die gleiche Revolverzeitschrift, nur politisch konträr orientiert.

4 „Gefällt mir“

Darum beneide ich auch niemanden. Dennoch - der Bescheid würde mich interessieren. Allein die Zusammensetzung von EUR 2700,-. Die müssen ja wo her kommen.

Ich möchte nur sicher gehen, dass hier nicht mutwillig Desinformation betrieben und absichtlich ein Klischee vom arbeitsscheuen Ausländer gezeichnet wird. Dafür wäre halt Evidenz nötig. Alles andere wäre schäbiges Verhalten.

Und wenn ich von “meinem Afghanen” lese, von armen, unterdrückten österreichischen Männern und einer Überkompensation - da beschleicht mich halt ein leiser Verdacht…

Wer ist ein armer, unterdrückter Mann? Dass das österreichische Familienrecht eine Schande für ein Industrieland ist, wissen wir…

Ausbeuterische Ausländer? Die sind mir egal, solange ich einen Mietzins von ihnen sehe.

Wegen der 2.700. Das ist jetzt nicht viel und angemessen. Zwei Kinder und eine Wohnung in Wien sind nicht gratis.

Schwurbel nicht.

Na, das ist in jedem Land, dass Mitglied des Europarates ist so, also auch Russland. Und das gilt auch für jedes Land. Wenn der Texaner nach Österreich flüchtet und dort jemanden umgebracht hat, dann kommt § 37 Fremdengesetz zur Anwendung

§37. (1) Die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung eines Fremden in einen Staat ist unzulässig, wenn stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, daß er Gefahr liefe, dort einer unmenschlichen Behandlung oder Strafe oder der Todesstrafe unterworfen zu werden.

Also auch er würde nicht abgeschoben werden.

Und jetzt gibt es mehrere Möglichkeiten, entweder er wurde in Afghanistan verurteilt, dann kann die Strafe in Österreich sehr wohl vollstreckt werden, also als lebenslange Haft, nicht als Todesstrafe oder er wurde noch nicht verurteilt, dann kann auch ein österreichisches Gericht darüber urteilen (wie es ers gestern der Fall war https://tirol.orf.at/news/stories/2952509/). Straffrei durch die Gegend laufen und gleichzeitig den Mord als Grund für den Asylantrag zu benutzen funktioniert nicht (oder die Behörde arbeitet grob fahrlässig, kann ja auch sein, glaube ich aber nicht)

2 „Gefällt mir“

Man darf nich zwei mal wegen der gleichen Straftat belangt werden.

Und auf der Nordhalbkugel der Erde findet am 21. Dezember die Sommersonnenwende statt. Ist eine genau so liebe Feststellung und hat mit dem diskutierten Fall genau so viel zu tun.

War an Holzauge gerichtet.

Ne bis in idem verhindert, dass man zwei mal wegen der selben Sache verurteilt werden kann.

ich hab auch nur die frage gestellt ob das wirklich möglich ist das hier mörder frei herumlaufen und du hast gefragt ob ich todesstrafen gut finde. hat das eine nichts mit dem anderen zu tun.

Es gibt einfach Menschen, die Leute dafür verurteilen, die sich sorgen. Ich versteh Dich total. Die Flüchtlingskrise ändert die Dynamik der Gesellschaft sehr und stellt vieles auf die Probe.

1 „Gefällt mir“

darauf wollte ich hinaus! danke für die sachliche antwort! :+1:

Der Duktus („mein Afghane“, „die Flüchtlingskrise“, der besorgte Bürger, der benachteiligte Mann im Familienrecht…) reicht eh schon, um zu wissen, wes Geistes Kind hier weint.

Und so wird Geschwurbel zur „sachlichen Antwort“. Na, wenn‘s euch beruhigt…

Haha, ich glaube, Du siehst Gespenster^^

Du glaubst allgemein recht viel.

Nein, bin Atheist und habe keine politische Meinung außer Steuern betreffend. :smiley:

Mir bewusst, aber Vollstreckung und Verurteilung ist nicht das Gleiche. Wenn es ein Urteil in einem Drittland gäbe, dann kann es auch hier vollstreckt werden, gerade dann, wenn die Vollstreckbarkeit gegen Art. 2 EMRK verstoßen würde.

Und wenn es noch nicht einmal ein Urteil gibt, dann steht dem gar nichts im Weg, außer die örtliche Zuständigkeit, wie man an den Urteil von gestern aber sieht, auch nicht das allergrößte Problem und va kein Nichtigkeitsgrund.

1 „Gefällt mir“

Wenn jetzt jemand ber zum Tode in Abwesenheit verurteilt würde, im Zielland seiner Fucht, dies ersichtlich wäre und dieser Staat dann keine Auslieferung macht, kann er ja aufgrund des Grundsatzes keine Vollstreckung geschehen. Dazu müssten sich die jeweiligen Behörden miteinander austauschen und sich über die Vollstreckung im Klaren sein und solange diese Pattsituation nicht bereinigt wird, ist der Täter ja dann auf freien Fuß.

dann wäre aber eine fußfessel ein mindestens erforderliche maßnahme. Ich kann ja keinen (mehrfachen) mörder (ann er ist schuldig/hat es getan) frei herumlaufen lassen nur weil ich mich mit dem land in dem er das delikt verübt hat nicht auf ein strafmaß einigen kann :man_facepalming::man_facepalming::man_facepalming:

Ist ein rechtsstaatliches Prinzip. Stell Dir vor, Du bist verurteilt wegen Drogenbesitz, sitzt deine Strafe ab, gehst in ein anderes Land und das verurteilt dich wieder. Der Unterschied hierbei ist, dass die Strafe nicht vollstreckt wurde und er keine Haftstrafe verbüßt hat.